Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.10.2019 trägt ein Anwohner der St.-Georg-Straße Bedenken zur geplanten Mitnutzung des Triebsweges sowie des angrenzenden Feldweges Fl. Nr. 15929/7 in der Baustellenzulieferung für das Baugebiet Kirchenberg vor. Er führt aus, dass beide Wege nicht geeignet sind, den Verkehr aufzunehmen. Er präferiert den Vorschlag aus dem Schreiben vom 25.06.2019 der Anliegerschaft, für die Andienung des Baugebietes ausschließlich die Feldwege 3157 und 3155/1 zu nutzen. Er sieht hier eine Belastung der Straßen, die dann durch Gelder der Allgemeinheit repariert werden müssen. Für sich persönlich sieht er eine Beeinträchtigung seines Anwesens und möchte für die mit der Bauphase einhergehenden Belästigung oder gar Beschädigung eine für ihn akzeptable Lösung durch den Gemeinderat vorgeschlagen bekommen. Das entsprechende Schreiben wird dem Gremium im Ratssystem im Wortlaut zur Verfügung gestellt.

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Mitteilung in der Sitzung vom 01.10.2019 verwiesen, in welcher seitens des Vorsitzenden die angedachte Verteilung des Baustellenverkehrs auf die möglichen Zuwegungen erläutert wurde. Inwieweit das Gremium aufgrund des Schreibens an den bisherigen Überlegungen Änderungen vornehmen möchte, wäre in der Aussprache in der Sitzung zu klären.

 

Über mögliche Lösungen ist mit der Baufirma bereits gesprochen worden. An den betroffenen Anwesen sind im Vorfeld Beweissicherungen durchgeführt worden.

 

Die Firmen fahren Zwei- oder Dreiachser-LKWs, wodurch die Belastungen verringert werden. Die Straßen werden durch die Baufirma gereinigt. Beim wöchentlichen Termin mit der Baufirma wird darauf hingewiesen, wenn etwas nicht ordentlich läuft und auch sonst darauf geachtet, dass die Belastung für die Anwohner möglichst gering gehalten wird.

Die LKWs versuchen, wenn möglich, außerhalb der Baugebiete zu fahren, dies ist jedoch nicht immer möglich. Aktuell wird bei der feuchten Witterung möglichst wenig Material abgefahren.

Die LKWs dürfen Hofeinfahrten nicht zum Wenden befahren. Darauf wird die Baufirma hingewiesen.

Die Anwohner möchten wissen, wer haftet, wenn Schäden entstehen. Die Gemeinde ist in der Haftung.

 

Wenn es Probleme gibt, sollen dies die Anlieger möglichst umgehend mitteilen, damit dies an die Baufirma weitergegeben werden kann.


Beschluss:

 

Die gestellten Fragen der Anwohner von TOP 9 und 10 werden, wie besprochen, schriftlich beantwortet.