Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.10.2019 tragen weitere Anwohner der St.-Georg-Straße Bedenken zur geplanten Mitnutzung des Triebsweges, welcher nach Aussage des Anwohners nicht für schwere Baufahrzeuge geeignet ist, Bedenken vor. Weiterhin wird zu Bedenken gegeben, dass die St. -Georg – Straße durch die Kleinkinder der Anwohner zum Spielen genutzt wird. Zudem werden Behinderungen durch die Baufahrzeuge erwartet. Für sich persönlich sieht er eine Beeinträchtigung seines Anwesens und möchte für die mit der Bauphase einhergehenden Belästigung oder gar Beschädigung eine Lösung. Er bittet zudem um Mitteilung, wie das Procedere im Rahmen eines Schadensfalles wäre. Weiterhin fragt er nach, inwieweit die Fahrbahn bei Verschmutzung durch die Baufirma gereinigt wird. Eine weitere Frage betrifft die Lärmbelästigung und hier speziell die Frage, ob die Rechtsgrundlagen für gewerblichen Baulärm eingehalten werden. Zudem wird angefragt, ob die Zufahrt zu den Grundstücken für die Anwohner in der gesamten Bauzeit gewährleistet ist. Nicht zuletzt weisen die Bedenkenführer daraufhin, dass der Zustand ihres Grundstücks vor Baubeginn dokumentiert wird.

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Mitteilung in der Sitzung vom 01.10.2019 verwiesen, in welcher seitens des Vorsitzenden die angedachte Verteilung des Baustellenverkehrs auf die möglichen Zuwegungen erläutert wurde. Inwieweit das Gremium aufgrund des Schreibens an den bisherigen Überlegungen Änderungen vornehmen möchte, wäre in der Aussprache in der Sitzung zu klären.

 

Zudem wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die Baufirma eine Dokumentation des Baufeldes durchführen lassen wird. Das Schreiben der Bedenkenführer wird im Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Tagesordnungspunkt ist zusammen mit TOP 9 behandelt worden.