Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 11.11.2019 wurde der Markt Neubrunn unterrichtet, dass die Einbeziehungssatzung „Schlossberg“ Altertheim, OT Steinbach, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt wird. Der Markt Neubrunn wird aufgefordert, als Nachbargemeinde gemäß § 4 BauGB eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Unterlagen zur Erstellung der Einbeziehungssatzung sind dieser Vorlage beigefügt und im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

 

Durch die Satzung wird eine derzeit noch unbebaute Fläche am südlichen Ortsrand von Steinbach in den Innenbereich einbezogen. Durch diese Einbeziehung wird die Wohngebietsfläche erweitert.

 

Die Einbeziehungssatzung stellt für den Markt Neubrunn keine Beeinträchtigung dar. Es wird daher vorgeschlagen, von der Erhebung von Bedenken und Anregungen Abstand zunehmen.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Neubrunn werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.