Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat gemäß den Vorgaben aus der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2019 die Friedhofsgebühren überrechnet. Gewählt wurde, wie bei der Nachberechnung der Gebühren, welche das bisherige ansteigende Defizit ausgewiesen haben, ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren (2020-2022). Die Abschreibungen wurden wie bisher auch mit 1,50 % gerechnet. Der Zinssatz wurde mit 3,25 % bzw. für das Grundstück mit 6,5 % beibehalten. Diese Zinssätze spiegeln das bisherige langjährige Mittel des Zinsmarktes wieder.

 

Des Weiteren wurden die Grabarten, welche durch den Gemeinderat festgelegt wurden entsprechend berücksichtigt. Für die Grabart Kindergrab wurde die Kalkulation nicht mehr weitergeführt, da in den letzten Jahren keine Grabbelegung mehr erfolgte.

 

Für die Anzahl der Bestattungen in den einzelnen Grabarten wurden die letzten 3 Jahre betrachtet und eine Prognose für die drei Jahre der Kalkulation erstellt. Hierbei wurden die Veränderungen der letzten 9 Jahre und die neue Grabart Urnengartengrab berücksichtigt.

 

Über die Äquivalenzziffernkalkulation ergeben sich bei einer 100 % Kostendeckung Gebühren in Höhe von:

 

 

Es zeigt sich, dass auf Grund des langen Zeitraumes seit der letzten Kalkulation (2004) die derzeitigen Gebühren deutlich zu niedrig sind. Dies zeigt sich auch im Haushaltsplan und der darin ausgewiesen rund 30 % igen Deckung des Unterabschnitts. Grundsätzlich sollte eine möglichst hohe Deckung der Kosten erreicht werden, da eine Nacherhebung, wie z. B. im Bereich Wasser- oder Abwasser, nicht möglich ist. Eine Überdeckung ist zwingend zu vermeiden. Somit ist bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen, dass die Prognose zwar seriös aufgestellt ist, aber immer eine Prognose bleibt. Es kann nicht mit absoluter Sicherheit im Vorhinein gesagt werden, wie viele Bestattungen erfolgen werden und für welche Grabart die Entscheidung fällt.

 

Ebenfalls überrechnet wurde die Benutzung der Leichenhalle / Aussegnungshalle:

 

Es ergibt sich eine kostendeckende Gebühr von 56,86 € / Tag. Derzeit werden 30,00 € / Tag erhoben.

 

Ebenfalls überrechnet wurden die Verwaltungskosten. Hierbei ergibt sich ein Verwaltungskostenanteil von 174,51 € je Bestattungsfall (Durchschnitt)

 

Unter Zugrundelegung der Kosten laut Bestattervertrag ergeben sich die nachfolgenden Bestattungsgebühren:

 

Bestattungsgebühren / Grabherstellgebühren

 

lt. Bestatter-vertrag

zulässige Gebühr

Gebühr lt. Satzung

Einzelgrab        (NR 20 Jahre ) normaltief Sarg

230,00 €

383,79 €

300,00 €

Einzelgrab    (NR 20 Jahre ) Tieferlegung Sarg

325,00 €

478,79 €

420,00 €

Familiengrab (NR 20 Jahre) normaltief  Sarg

230,00 €

383,79 €

300,00 €

Familiengrab (NR 20 Jahre) Tieferlegung Sarg

325,00 €

478,79 €

420,00 €

Urnenbestattung (NR 20 Jahre )

85,00 €

238,79 €

150,00 €

 

Die bisherigen Bestattungskosten decken die Kosten, welche an den Bestatter durch den Markt Neubrunn zu entrichten sind, nicht aber die vollen Verwaltungskosten. Inwieweit dieser Umstand beibehalten werden soll, obliegt dem Gremium. Wobei auch hier festgehalten werden muss, dass die Verwaltungskosten je Fall auf der Prognose der Bestattungen beruhen und auch hier eine Überdeckung zu vermeiden ist.

 

Die vollständige Äquivalenzziffernkalkulation wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Die Geschäftsstellenleiterin, Frau Weimann-Roloff, erläutert die Friedhofskalkulation im Detail.


Beschluss:

 

1.      Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofs- und Bestattungsgebühren beträgt 3 Jahre.

2.      Die Friedhöfe in Neubrunn und Böttigheim werden als Einheit betrachtet und gemeinsam kalkuliert, es erfolgt keine unterschiedliche Betrachtung.

3.      Der Abschreibungssatz beträgt 1,5 %.

4.      Der anzuwendende Zinssatz beträgt für die Grundstücke 6,5 %.

5.      Der anzuwendende Zinssatz für Gebäude und Friedhofsanlagen beträgt 3,25 %.

6.      Die Prognose der Verwaltung hinsichtlich der Bestattungen und der Grabartennutzung im Kalkulationszeitraum wird bestätigt und mitgetragen.

7.      Die Ruhefrist von 20 Jahren sowohl für Sarg als auch Urne wird beibehalten.

8.      Die kalkulierten Grabarten und die Bestattungsanzahl je Grabart werden bestätigt und mitgetragen.

9.      Die Kalkulationsgrundlagen für Verwaltungskosten und Nutzung der Leichen- / Aussegnungshalle werden bestätigt und mitgetragen.

10.   Die Friedhofsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

Einzelgrab                                                700,00 €

Familiengrab                                          1000,00 €

Urnengrab                                                450,00 €

Urnengartengrab                                      700,00 €

Anonymes Grab                                       180,00 €

11.   Die Bestattungskosten werden wie folgt festgelegt:

im Einzelgrab normaltief                          380,00 €

im Familiengrab normaltief                      380,00 €

im Einzelgrab mit Tieferlegung                475,00 €

im Familiengrab mit Tieferlegung            475,00 €

im Urnengrab                                           235,00 €

12.   Die Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern werden beibehalten.

13.   Die Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses / der Aussegnungshalle wird mit 50,00 € pro Tag festgesetzt.