Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2014 wurde die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Neubrunn an das Standesamt Waldbüttelbrunn übertragen. Diese Vereinbarung erfuhr im Jahr 2016 eine 1. Änderung aufgrund der Aufnahme der Gemeinde Eisingen in die Vereinbarung und der damit verbundenen Erweiterung des „Standesamtsbezirks Waldbüttelbrunn“. Nunmehr wird durch die Aufnahme der Verwaltungsgemeinschaft Kist eine 2. Änderung notwendig.

 

Die vorliegende 2. Änderung der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Standesamts Neubrunn auf den Standesamtsbezirk „Waldbüttelbrunn“ wird notwendig, da der Standesamtsbezirk „Waldbüttelbrunn“ zum 01.04.2020 um das Gebiet der Verwaltungs-gemeinschaft Kist erweitert werden soll.

 

Durch diese Erweiterung ergibt sich eine Senkung der Umlage je Einwohner pro Jahr um 0,65 €.

 

Die weiteren Regelungen in der bisherigen Vereinbarung vom 11./29. Juli 2014 bleiben unberührt von dieser Änderung.

 

Diese 2. Änderung der Vereinbarung tritt zum 01.04.2020 in Kraft.   


Beschluss:

 

Der 2. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Markt Neubrunn und der Gemeinde Waldbüttelbrunn zur Übernahme der Standesamtsaufgaben wird zugestimmt. Der „Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn“ wird um das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kist erweitert, die Umlage beträgt ab dem 01.04.2020 1,65 € / Einwohner.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese Änderung zu unterzeichnen.