Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Gebühren des Freibades Neubrunn wurden aufgrund der in den Jahren seit der letzten Erhöhung getätigten Investitionen und der noch anstehenden Investitionen überprüft. Bei der letzten Anpassung wurden die Gebühren moderat erhöht. Eine weitere Erhöhung ist angesichts der gestiegenen Ausgaben notwendig. Im Jahr 2019 wurde das Bad zudem mit einer Rutsche ausgestattet, welche die Unterhaltskosten weiter erhöhen wird. Eine kostendeckende Gebührenhebung ist nicht möglich, ein Defizit wird das Freibad Neubrunn auch nach einer Erhöhung einfahren, dennoch sollte aufgrund des Umstandes, dass sich der Markt Neubrunn diese freiwillige Leistung leistet, die Kostendeckung nicht außer Acht gelassen werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Gebühren wie folgt anzupassen:

 

Bisherige Gebühren:

 

Art

Benutzer

Gebühren

Gebühren ermäßigt *

Tageskarte

Erwachsene

2,50 €

2,20 €

 

(ab 18 Jahren)

 

 

 

Schüler

1,70 €

1,50 €

 

(Kinder ab 6 Jahren, Schüler  u. Studenten)

 

 

Jahreskarte

Erwachsene

45,00 €

41,00 €

 

Schüler

24,00 €

22,00 €

 

Ab 3. Kind einer Familie

10,00 €

 

Zehnerkarte

Erwachsene

23,00 €

 

 

Schüler

14,00 €

 

Sammeleintritt

Kinder

1,00 €

 

(Gruppe = ab 10 Personen )

(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei)

 

Erwachsene

1,80 €

 

* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA (Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst)

(nur gegen Ausweisvorlage)

 

Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen Freibade-Saison, Berechtigung zu beliebig vielen

Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht übertragbar).

 

Gebühren neu:

 

Art

Benutzer

Gebühren

Gebühren ermäßigt *

Tageskarte

Erwachsene

2,60 €

2,30 €

 

(ab 18 Jahren)

 

 

 

Schüler

1,80 €

1,60 €

 

(Kinder ab 6 Jahren, Schüler  u. Studenten)

 

 

Jahreskarte

Erwachsene

47,00 €

43,00 €

 

Schüler

25,00 €

23,00 €

 

Ab 3. Kind einer Familie

11,00 €

 

Zehnerkarte

Erwachsene

 24,00 €

 

 

Schüler

15,00 €

 

Sammeleintritt

Kinder

1,10 €

 

(Gruppe = ab 10 Personen )

(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei)

 

Erwachsene

1,90 €

 

* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA (Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst)

(nur gegen Ausweisvorlage)

 

 

Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen Freibade-Saison, Berechtigung zu beliebig vielen

Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht übertragbar).

 

Es ist bei Zustimmung zur Gebührenanpassung die nachfolgende Änderungssatzung zu verabschieden.

 

 

  1. Änderung

 

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des

Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn

 

Der Markt Neubrunn erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

§ 1

(1)       § 6 erhält folgende Fassung:

 

            Art

Benutzer

Gebühren

Gebühren ermäßigt *

Tageskarte

Erwachsene

2,60 €

2,30 €

 

(ab 18 Jahren)

 

 

 

Schüler

1,80 €

1,60 €

 

(Kinder ab 6 Jahren, Schüler  u. Studenten)

 

 

Jahreskarte

Erwachsene

47,00 €

43,00 €

 

Schüler

25,00 €

23,00 €

 

Ab 3. Kind einer Familie

11,00 €

 

Zehnerkarte

Erwachsene

 24,00 €

 


 

 

Schüler

15,00 €

 

Sammeleintritt

Kinder

1,10 €

 

(Gruppe = ab 10 Personen )

(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei)

 

Erwachsene

1,90 €

 

* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA (Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst)

(nur gegen Ausweisvorlage)

 

Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen Freibade-Saison, Berechtigung zu beliebig vielen

Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht übertragbar).

 

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Neubrunn, den 03.12.2019

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister

 

 


Beschluss:

 

Der im Wortlaut vorgetragenen 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn wird zugestimmt.