Sitzung: 03.12.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Sachverhalt:
Die Gebühren des Freibades Neubrunn wurden aufgrund der in den Jahren seit der letzten Erhöhung getätigten Investitionen und der noch anstehenden Investitionen überprüft. Bei der letzten Anpassung wurden die Gebühren moderat erhöht. Eine weitere Erhöhung ist angesichts der gestiegenen Ausgaben notwendig. Im Jahr 2019 wurde das Bad zudem mit einer Rutsche ausgestattet, welche die Unterhaltskosten weiter erhöhen wird. Eine kostendeckende Gebührenhebung ist nicht möglich, ein Defizit wird das Freibad Neubrunn auch nach einer Erhöhung einfahren, dennoch sollte aufgrund des Umstandes, dass sich der Markt Neubrunn diese freiwillige Leistung leistet, die Kostendeckung nicht außer Acht gelassen werden.
Es wird daher vorgeschlagen die Gebühren wie folgt anzupassen:
Bisherige Gebühren:
Art |
Benutzer |
Gebühren |
Gebühren ermäßigt * |
Tageskarte |
Erwachsene |
2,50 € |
2,20 € |
|
(ab 18 Jahren) |
|
|
|
Schüler |
1,70 € |
1,50 € |
|
(Kinder ab 6 Jahren, Schüler
u. Studenten) |
|
|
Jahreskarte |
Erwachsene |
45,00 € |
41,00 € |
|
Schüler |
24,00 € |
22,00 € |
|
Ab 3. Kind einer Familie |
10,00 € |
|
Zehnerkarte |
Erwachsene |
23,00 € |
|
|
Schüler |
14,00 € |
|
Sammeleintritt |
Kinder |
1,00 € |
|
(Gruppe = ab 10 Personen )
|
(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei) |
||
|
Erwachsene |
1,80 € |
|
* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA
(Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges
soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) |
(nur gegen Ausweisvorlage) |
Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen
Freibade-Saison, Berechtigung zu beliebig vielen
Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht
übertragbar).
Gebühren neu:
Art |
Benutzer |
Gebühren |
Gebühren ermäßigt * |
Tageskarte |
Erwachsene |
2,60 € |
2,30 € |
|
(ab 18 Jahren) |
|
|
|
Schüler |
1,80 € |
1,60 € |
|
(Kinder ab 6 Jahren, Schüler
u. Studenten) |
|
|
Jahreskarte |
Erwachsene |
47,00 € |
43,00 € |
|
Schüler |
25,00 € |
23,00 € |
|
Ab 3. Kind einer Familie |
11,00 € |
|
Zehnerkarte |
Erwachsene |
24,00 € |
|
|
Schüler |
15,00 € |
|
Sammeleintritt |
Kinder |
1,10 € |
|
(Gruppe = ab 10 Personen )
|
(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei) |
||
|
Erwachsene |
1,90 € |
|
* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA
(Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges
soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) |
(nur gegen Ausweisvorlage) |
Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen
Freibade-Saison, Berechtigung zu beliebig vielen
Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht
übertragbar).
Es ist bei Zustimmung zur Gebührenanpassung die
nachfolgende Änderungssatzung zu verabschieden.
- Änderung
der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Bleicher-Schwimmbades
des Marktes Neubrunn
Der Markt Neubrunn
erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 Sätze 1
und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
(1) §
6 erhält folgende Fassung:
Benutzer |
Gebühren |
Gebühren ermäßigt * |
|
Tageskarte |
Erwachsene |
2,60 € |
2,30 € |
|
(ab
18 Jahren) |
|
|
|
Schüler |
1,80 € |
1,60 € |
|
(Kinder
ab 6 Jahren, Schüler u. Studenten) |
|
|
Jahreskarte |
Erwachsene |
47,00 € |
43,00 € |
|
Schüler |
25,00 € |
23,00 € |
|
Ab 3. Kind einer Familie |
11,00 € |
|
Zehnerkarte |
Erwachsene |
24,00 € |
|
|
Schüler |
15,00 € |
|
Sammeleintritt |
Kinder |
1,10 € |
|
(Gruppe = ab 10 Personen ) |
(pro
10 Kinder ist 1 Betreuer frei) |
||
|
Erwachsene |
1,90 € |
|
* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA
(Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges
soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) |
(nur gegen Ausweisvorlage) |
Jahreskarten
mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen Freibade-Saison, Berechtigung zu
beliebig vielen
Besuchen für
den eingetragenen Inhaber (nicht übertragbar).
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Neubrunn, den 03.12.2019
Markt Neubrunn
Menig, Erster
Bürgermeister
Beschluss:
Der im Wortlaut vorgetragenen 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn wird zugestimmt.