Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Die Eintrittspreise für das Freibad wurden zuletzt im Jahr 2017 erhöht.

Die Verwaltung hat, nachdem mit dem Jahr 2019 der 3jährige Kalkulationszeitraum abläuft, die Eintrittspreise entsprechend überrechnet. Es wurden bei der Kalkulation die Querschnitte der letzten 3 Jahre angesetzt. Nicht berücksichtigt wurden in den Kosten die Abschreibungen und die Verzinsung, da hierzu die Buchungsgrundlagen und damit der Ansatz in einer Kalkulation nicht gegeben sind. Grundsätzlich hat die Kalkulation nach den Vorgaben von Art. 8 KAG zu erfolgen.

 

Die Kalkulation wird im Ratssystem zur Verfügung gestellt.

 

Da eine kostendeckende Hebung der Eintrittspreise nicht möglich ist, orientiert sich der Anpassungsvorschlag der Verwaltung an den umliegenden Gemeinden mit Bädern und der Notwendigkeit einer gewissen Kostendeckung. Diese liegt derzeit im Überblick der letzten drei Jahre, wobei für 2019 mit den Planansätzen gerechnet wurde, bei rund 25 %.


Beschluss:

 

Die vorgelegte Kalkulation wird gebilligt.