Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Heimat- und Kulturverein hat zusammen mit Herrn Sabatzki vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Bildstöcke, Sühne- und Wegkreuze auf der Gemarkung Neubrunn begangen und Empfehlungen zur Konservierung und Instandsetzung ausgearbeitet. Der Heimat- und Kulturverein würde mit Unterstützung des Marktes Neubrunn diese Einzeldenkmäler in den nächsten Jahren gerne instand setzen. Um diese Instandsetzung in Angriff nehmen zu können, bedarf es neben der Stellung entsprechender Förderanträge zunächst der Stellung eines Antrages auf Erlaubnis nach Art. 6 / 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz.

 

Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist dieser Vorlage beigefügt.


Beschluss:

 

Der Stellung des vorgelegten Antrages auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz wird zugestimmt.