Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach der in dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken und der Berücksichtigung der Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung, macht sich der Gemeinderat die in heutiger Sitzung getroffenen Abwägungen im Rahmen der Gesamtabwägung zum Bebauungsplan „Turnhalle West“ zu Eigen. Die Abwägung und die Stellungnahmen, die Entwicklung des zeichnerischen und textlichen Teils des Bebauungsplanes, liegen in der Sitzung entsprechend vor.


Beschluss:

 

  1. Nach Beschlussfassung der Abwägung über die Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägeren öffentlicher Belange gemäß der in heutiger Sitzung unter Top 15 vorgenommenen Abwägung, wird der beigefügte Bebauungsplan „Turnhalle West“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Form und Fassung als Satzung nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.