Sitzung: 03.12.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Am 19.06.2018 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung, ausgelöst durch die Aufstellung des Bebauungsplans, wurde in der Sitzung vom 17.09.2019 beschlossen. In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschlossen. Diese wurde durchgeführt im Zeitraum 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019.
Es gingen seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken ein.
Die Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nachfolgend abgedruckt.
Beteiligt wurden:
Name |
Straße |
rt |
Landratsamt
Würzburg Bauamt
Verwaltung |
Zeppelinstraße
15 |
97074
Würzburg |
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg |
Cornelienstraße
1 |
63739
Aschaffenburg |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege |
Schloß Seehof 1 |
96117 Memmelsdorf |
Amt für
Breitband, Digitalisierung und Vermessung |
Weißenburgstraße
10 |
97082
Würzburg |
Staatliches
Bauamt Würzburg Fachbereich
Straßenbau |
Weißenburgstraße
6 |
97082
Würzburg |
Amt für
ländliche Entwicklung Unterfranken |
Zeller
Str. 40 |
97082
Würzburg |
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Von-Luxburg-Straße
4 |
97074
Würzburg |
Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange |
Am
Güßgraben 9 |
97209
Veitshöchheim |
Industrie-
und Handelskammer |
Mainaustr.
33 - 35 |
97082
Würzburg |
Bayernwerk Netz GmbH |
Unterdürrbacher Straße 14-22 |
97080 Würzburg |
Bayerischer
Bauernverband |
Werner-von-Siemens-Str.
55a |
97076
Würzburg |
Handwerkskammer
für Unterfranken |
Postfach
5804 |
97008
Würzburg |
Deutsche
Telekom Technik GmbH T NL Süd,
PTI 14 |
Schürerstraße
9a |
97080
Würzburg |
Gemeinde Altertheim über VG Kist |
Am Rathaus 1 |
97270 Kist |
Markt Helmstadt |
Im Kies 4 |
97264 Helmstadt |
Gemeinde Werbach |
Hauptstraße 59 |
97956 Werbach |
Stadt Wertheim |
Mühlenstraße 26 |
97877 Wertheim |
Eingegangen sind die nachfolgenden Anregungen und Bedenken:
Träger öffentlicher Belange |
Datum Stellungnahme |
Kurzbeschrieb der Stellungname |
Abwägungsvorschlag |
Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld |
30.10.2019 |
Hinweisung auf den Verlauf einer
Niederspannleitung durch das Plangebiet; keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden. |
Die Niederspannungsleitung wird verlegt, so dass
keine Beeinträchtigungen der Planung gegeben sind. |
Handwerkskammer Unterfranken |
16.10.2019 |
Es bestehen keine Einwände |
|
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg |
15.11.2019 |
Dem Anschluss von 5 Bauplätzen kann seitens des
WWA (noch) zugestimmt werden. Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser nicht
der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt
von der Kanalisation abzuleiten. Niederschlagswasser: Es muss durch eine
Bodengutachten die Versickerungsfähigkeit geprüft werden. Weiterhin ist die
Erlaubnisfreiheit der Versickerung zu prüfen. Die jeweiligen DWA Merkblätter
sind zu beachten. |
Die ergänzenden Ausführungen zum technischen
Stand von Kanalisation und Kläranlage sowie die Möglichkeit des Anschlusses
der geplanten Bebauung an die Kanalisation werden zur Kenntnis genommen. In die Begründung werden entsprechende Hinweise
aufgenommen. Zudem werden die Ausführungen zur Behandlung des
Niederschlagswassers, soweit noch nicht enthalten, als Hinweise in den
Bebauungsplan aufgenommen. |
Stadt Wertheim |
14.10.2019 |
Keine Bedenken und Anregungen gegeben |
|
Staatliches Bauamt Würzburg |
14.10.2019 |
Keine Einwände |
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Würzburg |
14.10.2019 |
Keine Einwände |
|
IHK Würzburg |
15.11.2019 |
Keine Einwände |
|
Telekom |
|
Hinweis auf die Telekomleitung Hauszuführung zur
Turnhalle. Diese durchschneidet das Plangebiet |
Der Hausanschluss wird verlegt, so dass keine
Beeinträchtigungen im Plangebiet gegeben sind. |
Landratsamt Würzburg |
14.11.2019 |
|
|
|
|
Da für den FNP kein Regelverfahren zur Änderung
notwendig ist, wird empfohlen, die Berichtigung des FNP als „5 Änderung des
Flächennutzungsplans durch Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ zu
bezeichnen. |
Der Anregung wird gefolgt. Die
Berichtigung erhält die Bezeichnung „6. Änderung des Flächennutzungsplans
durch Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ (Hinweis die 5. Änderung war die
Änderung des FNP im Bereich Kirchenberg) |
Bauleitplanungsrecht |
|
Es wird empfohlen, für die Höheneinstellung der
Gebäude einen Bezug zu einem neutralen Höhenbezugspunkt (NN-Höhen)
herzustellen. Im Bereich des südlichen Baugrundstückes könnte
ggfs. die Baugrenze großzügiger geführt werden, um eine ausreichende
Bebaubarkeit des Grundstücks sicher zu stellen. |
Die Festsetzungen zu den Wandhöhen orientieren
sich an den Festsetzungen der Bebauungspläne der angrenzenden Wohngebiete.
Sie werden als ausreichend erachtet, um die zulässigen Wandhöhen festzulegen. Die Baugrenze des südwestlichen Grundstücks wird
noch geringfügig um ca. 2 – 3 m auf einen Grenzabstand von 5 m zum südlichen
Nachbargrundstück erweitert. |
Wasserrecht und Bodenschutz |
|
Feststellung, dass das Gebiet nicht im
Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund liegt. Weiterhin nicht im
amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet eines
Gewässers liegt. Es wird eine ordnungsgemäße Erschließung vorausgesetzt.
Erforderliche Ausgleichsflächen sollen als Uferstreifen aufgewiesen
werden. Das Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg ist am Verfahren zu beteiligen. Feststellung, dass kein Eintrag
im Altlastenkataster gegeben ist. |
Keine Abwägung nötig. Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg ist am Verfahren bereits beteiligt. |
Immissionsschutz |
|
Zu den Begründungen im B-Plan-Entwurf
hinsichtlich der Geräuschentwicklung wird ergänzend angemerkt, dass die
Nutzung der Turnhalle unter Berücksichtigung des Belegungsplanes als
unkritisch gesehen wird und der Bolzplatz in seinem Emissionsverhalten
bereits durch die bestehende Wohnbebauung eingeschränkt ist. |
Da die fachlichen Aussagen der Stellungnahme vom
01.07.2019 bereits unter Ziffer 3 der Begründung aufgenommen wurden besteht
kein weiterer Abwägungsbedarf. |
Gesundheitsamt |
|
Vom Gesundheitsamt zuprüfende Belange werden
nicht berührt. Es werden insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die
Gesundheit der Bevölkerung gesehen. |
Keine Abwägung nötig |
Denkmalschutz |
|
Es werden keine Einwände vorgetragen |
|
Stellungnahme Naturschutz |
|
Der Planung stehen keine naturschutzfachlichen
Belange entgegen. |
|
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
04.11.2019 |
Keine Bedenken, es wird auf die Pflichten nach
dem Denkmalschutzgesetz verwiesen. |
Der Hinweis auf die Pflichten nach dem
Denkmalschutzgesetz, wird zur Kenntnis genommen. |
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken |
24.10.2019 |
Es werden keine Bedenken vorgetragen |
|
Beschluss:
Den vorgetragenen Abwägungspunkten aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, welche Bestandteil des Protokolls werden, wird wie vorgetragen, zugestimmt.