Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 19.06.2018 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung, ausgelöst durch die Aufstellung des Bebauungsplans, wurde in der Sitzung vom 17.09.2019 beschlossen. In der Sitzung vom 17.09.2019 wurde die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschlossen. Diese wurde durchgeführt im Zeitraum 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019.

 

Es gingen seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken ein.

 

Die Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nachfolgend abgedruckt.

 

Beteiligt wurden:

Name

Straße

rt

Landratsamt Würzburg

Bauamt Verwaltung

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof 1

96117 Memmelsdorf

Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung

Weißenburgstraße 10

97082 Würzburg

Staatliches Bauamt Würzburg

Fachbereich Straßenbau

Weißenburgstraße 6

97082 Würzburg

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40

97082 Würzburg

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Von-Luxburg-Straße 4

97074 Würzburg

Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange

Am Güßgraben 9

97209 Veitshöchheim

Industrie- und Handelskammer

Mainaustr. 33 - 35

97082 Würzburg

Bayernwerk Netz GmbH

Unterdürrbacher Straße 14-22

97080 Würzburg

Bayerischer Bauernverband

Werner-von-Siemens-Str. 55a

97076 Würzburg

Handwerkskammer für Unterfranken

Postfach 5804

97008 Würzburg

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 14

Schürerstraße 9a

97080 Würzburg

Gemeinde Altertheim über VG Kist

Am Rathaus 1

97270 Kist

Markt Helmstadt

Im Kies 4

97264 Helmstadt

Gemeinde Werbach

Hauptstraße 59

97956 Werbach

Stadt Wertheim

Mühlenstraße 26

97877 Wertheim

 

 

Eingegangen sind die nachfolgenden Anregungen und Bedenken:

 

Träger öffentlicher Belange

 

Datum Stellungnahme

Kurzbeschrieb der Stellungname

Abwägungsvorschlag

 

Bayernwerk Netz GmbH, Marktheidenfeld

30.10.2019

Hinweisung auf den Verlauf einer Niederspannleitung durch das Plangebiet; keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Die Niederspannungsleitung wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen der Planung gegeben sind.

Handwerkskammer Unterfranken

16.10.2019

Es bestehen keine Einwände

 

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

15.11.2019

Dem Anschluss von 5 Bauplätzen kann seitens des WWA (noch) zugestimmt werden.

Es ist darauf zu achten, dass Fremdwasser nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.

 

Niederschlagswasser: Es muss durch eine Bodengutachten die Versickerungsfähigkeit geprüft werden. Weiterhin ist die Erlaubnisfreiheit der Versickerung zu prüfen. Die jeweiligen DWA Merkblätter sind zu beachten. 

 

 

Die ergänzenden Ausführungen zum technischen Stand von Kanalisation und Kläranlage sowie die Möglichkeit des Anschlusses der geplanten Bebauung an die Kanalisation werden zur Kenntnis genommen.

In die Begründung werden entsprechende Hinweise aufgenommen.

Zudem werden die Ausführungen zur Behandlung des Niederschlagswassers, soweit noch nicht enthalten, als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

Stadt Wertheim

14.10.2019

Keine Bedenken und Anregungen gegeben

 

Staatliches Bauamt Würzburg

14.10.2019

Keine Einwände

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg

14.10.2019

Keine Einwände

 

IHK Würzburg

15.11.2019

Keine Einwände

 

Telekom

 

Hinweis auf die Telekomleitung Hauszuführung zur Turnhalle. Diese durchschneidet das Plangebiet

Der Hausanschluss wird verlegt, so dass keine Beeinträchtigungen im Plangebiet gegeben sind.

Landratsamt Würzburg

14.11.2019

 

 

 

 

Da für den FNP kein Regelverfahren zur Änderung notwendig ist, wird empfohlen, die Berichtigung des FNP als „5 Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ zu bezeichnen.

Der Anregung wird gefolgt. Die Berichtigung erhält die Bezeichnung „6. Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB“

(Hinweis die 5. Änderung war die Änderung des FNP im Bereich Kirchenberg)

Bauleitplanungsrecht

 

Es wird empfohlen, für die Höheneinstellung der Gebäude einen Bezug zu einem neutralen Höhenbezugspunkt (NN-Höhen) herzustellen.

 

Im Bereich des südlichen Baugrundstückes könnte ggfs. die Baugrenze großzügiger geführt werden, um eine ausreichende Bebaubarkeit des Grundstücks sicher zu stellen.

 

Die Festsetzungen zu den Wandhöhen orientieren sich an den Festsetzungen der Bebauungspläne der angrenzenden Wohngebiete. Sie werden als ausreichend erachtet, um die zulässigen Wandhöhen festzulegen.

Die Baugrenze des südwestlichen Grundstücks wird noch geringfügig um ca. 2 – 3 m auf einen Grenzabstand von 5 m zum südlichen Nachbargrundstück erweitert.

Wasserrecht und Bodenschutz

 

Feststellung, dass das Gebiet nicht im Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund liegt. Weiterhin nicht im amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet eines Gewässers liegt. Es wird eine ordnungsgemäße Erschließung vorausgesetzt. Erforderliche Ausgleichsflächen sollen als Uferstreifen aufgewiesen werden.  Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren zu beteiligen. Feststellung, dass kein Eintrag im Altlastenkataster gegeben ist.

Keine Abwägung nötig. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ist am Verfahren bereits beteiligt.

Immissionsschutz

 

Zu den Begründungen im B-Plan-Entwurf hinsichtlich der Geräuschentwicklung wird ergänzend angemerkt, dass die Nutzung der Turnhalle unter Berücksichtigung des Belegungsplanes als unkritisch gesehen wird und der Bolzplatz in seinem Emissionsverhalten bereits durch die bestehende Wohnbebauung eingeschränkt ist.

Da die fachlichen Aussagen der Stellungnahme vom 01.07.2019 bereits unter Ziffer 3 der Begründung aufgenommen wurden besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.

Gesundheitsamt

 

Vom Gesundheitsamt zuprüfende Belange werden nicht berührt. Es werden insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung gesehen.

Keine Abwägung nötig

Denkmalschutz

 

Es werden keine Einwände vorgetragen

 

Stellungnahme Naturschutz

 

Der Planung stehen keine naturschutzfachlichen Belange entgegen.

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

04.11.2019

Keine Bedenken, es wird auf die Pflichten nach dem Denkmalschutzgesetz verwiesen.

Der Hinweis auf die Pflichten nach dem Denkmalschutzgesetz, wird zur Kenntnis genommen.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

24.10.2019

Es werden keine Bedenken vorgetragen

 

 


Beschluss:

 

Den vorgetragenen Abwägungspunkten aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, welche Bestandteil des Protokolls werden, wird wie vorgetragen, zugestimmt.