Sachverhalt:

 

Das Einsatzfahrzeug LF 16 der Freiw. Feuerwehr Neubrunn ist nunmehr 32 Jahre alt. Eine Ersatzteilbeschaffung wird zunehmend schwieriger bis teilweise unmöglich. Insgesamt entspricht das vorhandene Fahrzeug aufgrund des Alters auch nicht mehr den aktuellen Vorgaben und aufgrund der Gewichtssituation ist mittlerweile notwendige Ausrüstung nicht mehr verlastbar.

 

Bereits in der Arbeitstagung 2018 wurde eine Ersatzbeschaffung ausführlich diskutiert. In der Sitzung vom 02.05.2018 wurde eine Ersatzbeschaffung grundsätzlich beschlossen, ebenfalls wurde beschlossen, dass ein Förderantrag gestellt wird. Daraufhin wurde geprüft, welches Fahrzeug als Ersatzfahrzeug beschafft werden soll, welche Ausrüstung in das neue Fahrzeug übernommen wird und ob es eine weitere Kommune gibt, welche ebenfalls ein baugleiches Fahrzeug beschafft. Für eine Interkommunale Beschaffung wird der Basisförderbetrag um 10 % erhöht.

 

Als Ersatzfahrzeug für das vorhandene LF 16 soll ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) beschafft werden. Diese Ersatzbeschaffung wurde mit der Kreisbrandinspektion besprochen und entsprechend eine fachliche Stellungnahme durch diese, welche Voraussetzung für eine Förderung ist, abgegeben. Ein Arbeitskreis aus Vertretern der Freiw. Feuerwehr Neubrunn, einem Vertreter aus dem Gemeinderat und dem Bürgermeister wurde gegründet, um die ersten Festlegungen zu treffen. Mit dem Markt Helmstadt konnte eine zweite Kommune gefunden werden, welche evtl. ein baugleiches Fahrzeug für die Freiw. Feuerwehr Helmstadt beschaffen würde. Vertreter aus beiden Wehren besprachen die grundsätzlichen Merkmale der jeweiligen Fahrzeuge, um festzustellen, ob überhaupt baugleiche Fahrzeuge möglich sind. Bereits nach kurzer Zeit war man sich über baugleiche Fahrzeuge einig und so wurden durch beide Arbeitsgruppen (Neubrunn und Helmstadt) Vorführfahrzeuge verschiedener Hersteller besichtigt. In gemeinsamen Besprechungen beider Arbeitskreise wurden die technischen Merkmale des Fahrgestells, des Aufbaus und der Beladung festgelegt. Die enge Vorgabe der DIN, welche die notwendigen Vorgaben für die Förderfähigkeit vorgibt, war dabei die Grundlage. Die erarbeiteten Vorgaben waren Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für eine europaweite Ausschreibung. Parallel wurde ein Förderantrag mit vorzeitiger Beschaffungsfreigabe bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde am 24.09.2019 erteilt. Eine gemeinsame Ausschreibung als offenes Verfahren nach VgV wurde am 01.10.2019 über das Portal Deutsche E-Vergabe veröffentlicht.

 

Die Ausschreibung wurde in 4 Lose (Los 1 – Fahrgestell; Los 2 – Aufbau; Los 3 – Beladung FF Neubrunn; Los 4 – Beladung FF Helmstadt) aufgeteilt. 10 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen abgerufen. Bis zum Angebotsschluss am 26.11.19, 14.00 Uhr, wurden 4 Angebote abgegeben.

 

Das Fahrgestell liegt bei rd. 90.000,- €, der Aufbau bei rd. 319.000,- € und die Beladung zwischen rd. 87.000,- € und 89.000,- €.

Im Haushalt 2018 wurden bereits 200.000,- € in die Rückstellung für die Fahrzeugersatzbeschaffung gebucht, im Haushalt 2019 weitere 200.000,- €. Im Finanzplan wurden für 2021 weitere 100.000,- € eingeplant.

Der Freistaat Bayern stellt eine Förderung von 136.900,- € in Aussicht.

 

Beide Feuerwehren haben konstruktiv und sachlich an der Erstellung der Ausschreibung mitgewirkt. Es gab keine „Wünsch-Dir-Was-Liste“, sondern man beschränkte sich auf die fachlich, sachlich und sicherheitstechnisch notwendige Ausstattung bei beiden Feuerwehren. Diese gemeinsame Beschaffung zeigt einmal mehr das gute Miteinander beider Wehren nicht nur im Einsatzalltag.

 

Eine Vergabe erfolgt in der nicht öffentlichen Sitzung.