Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die gültige Friedhofssatzung des Marktes Neubrunn aus dem Jahr 2004 wurde aufgrund des Umstandes, dass seit Satzungserlass nunmehr 15 Jahre vergangen sind und sich Bedürfnisse, Handhabungen und nicht zuletzt Rechtsvorschriften geändert haben, überarbeitet.

 

Der Wortlaut der überarbeiteten Satzung ist im Ratsinformationssystem eingestellt und Bestandteil dieser Vorlage.


Beschluss:

 

Der vorgelegten Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Neubrunn (Friedhofsatzung - FS) vom 21.01.2020 wird im vorgelegten Wortlaut zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung entsprechend bekannt zu machen.