Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gemeinderätin Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß dem vorliegenden Übergabevertrag zwischen dem Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg und dem Markt Neubrunn aus dem Jahr 1989 obliegt die allgemeine Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht dem Markt Neubrunn. Ein Rückgriff auf den Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, wie er z.B. bei den Investivmaßnahmen gegeben ist, ist nicht möglich. Eine Rücksprache mit dem Geschäftsleiter des Zweckverbandes brachte kein anderes Ergebnis der Auslegung der seinerzeitigen vertraglichen Regelung. Demnach ist der Markt Neubrunn für die Verkehrssicherung auf dem gesamten Platz alleine verantwortlich und kostentragungspflichtig. Es wurde daher zum Rückschnitt des Wildwuchses, dem Freischnitt zum angrenzenden Ackerland, einem vollumfänglichen Verjüngungsschnitt der vorhandenen Sträucher, Bäume und Hecken sowie dem Entfernen von abgestorbenem Stamm- und Astholz ein Angebot einer gemeinnützigen GmbH eingeholt. 

 

Es wird ausgeführt, dass die Arbeiten, würden sie durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt, einen Umfang von rund 15.000 €, unter Vernachlässigung der Maschinenstunden der eigenen eingesetzten Gerätschaften, haben.

 

Auf die Ausführungen der Konsequenzen einer Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht wird an dieser Stelle verzichtet. Da die Einnahmen des Zeltplatzes die Ausgaben im Jahresschnitt von 5 Jahren um rund 2.300 € überschreiten, bedarf es einer gewissen Zeit, bis sich die Ausgaben durch die Einnahmen gegenfinanziert haben, bzw. das im Jahr 2020 entstehende Defizit aufgeholt wurde.


Beschluss:

 

Das vorliegende Angebot der Mainfränkischen Werkstätten wird beauftragt und die Verwaltung mit der Einplanung im Haushalt 2020 betraut.