Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Auftrag für die Kanalbefahrungen, welcher für eine Auftragssumme von 123.705,26 € vergeben wurde, hat sich aufgrund der zusätzlichen Befahrung der Unteraltertheimer Straße und der Sportplatzsteige um 5.241,83 € verteuert. Die Befahrung der beiden Straßen wurde aufgrund der angedachten Maßnahmen zusätzlich vorgenommen. Für die Gehwegsanierung im Bereich der Unteraltertheimer Straße wird in die Fahrbahn eingegriffen. Sofern der Kanal Schäden zeigt, würde die Straßendecke unter entsprechender Beteiligung des Landkreises mitgemacht. Zur Klärung wurde daher der Kanal in der Straße entsprechend mitbefahren. Eine Befahrung der Sportplatzsteige erfolgte aufgrund der Überlegungen zur Deckenerneuerung der Straße. Es wäre kontraproduktiv, wenn die Decke erneuert wird und der Kanal nach ein bis fünf Jahren dann erneuert werden müsste und somit die Straßendecke aufgebrochen werden würde.

 

Die vorgezogenen Befahrungen entfallen bei den späteren Befahrungsbereichen, es erfolgte durch die nachgeschobenen Befahrungen eine Vorwegnahme der Befahrungen.

 

Für die Begleichung der erhöhten Schlussrechnung wird um Bewilligung durch das Gremium gebeten.


Beschluss:

 

Der Zahlung der vorgelegten Schlussrechnung, welche den Auftrag um 5.241,83 € übersteigt, wird zugestimmt.