Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Datum 20.01.2020 wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Rahmen der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.

 

Der Bauherr, der aufgrund eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens genehmigungsfrei bauen will, hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

Der Antrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

 

Der Markt Neubrunn hat nach Einreichung dann einen Monat Zeit, die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zu verlangen oder eine Untersagung zu beantragen. Tut sie das nicht, darf der Bauherr mit dem Bau beginnen. Er ist aber dafür verantwortlich, dass alle Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

 

Errichtet wird nach vorliegenden Unterlagen ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage. Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Das Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen, eine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens wird nicht verlangt.