Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bei der letzten Kommunalwahl 2014 wurden pauschal 35,00 € für den Wahltag und für den darauffolgenden Montag ebenfalls 35,00 € Erfrischungsgeld je Wahlhelfer gezahlt.

 

In den umliegenden Gemeinden liegt das Erfrischungsgeld zwischen 40,- und 70,- €.

 

Bei den Kommunalwahlen gibt es keine Festlegungen hinsichtlich der Höhe des Erfrischungsgeldes. Da die Kommunalwahl 2020 eine äußert umfangreiche Wahl mit einem enormen Arbeitsaufwand ist und es generell schwierig ist, ehrenamtliche Wahlhelfer zu finden, wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 € je Wahltag sowie den jeweils folgenden Montag, wenn an diesem Tag noch ausgezählt werden muss, vorgeschlagen. Diese Festlegung gilt auch für eine mögliche Stichwahl.


Beschluss:

 

Das Erfrischungsgeld wird festgesetzt auf 50,00 € für den Wahltag und den darauffolgenden Montag (Auszähltag). Dies gilt auch für eine mögliche Stichwahl.