Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauantrag, welcher seitens des Marktes Neubrunn bereits im September 2019 behandelt wurde, wurde verifiziert und weitere Vorgaben des Landratsamtes umgesetzt.

 

Seitens des Landratsamtes wurde die Erstellung eines schallschutztechnischen Gutachtens zur Einhaltung der Immissionswerte gefordert. Diese liegt dem Antrag bei.

 

Nach dem Gutachten sind LKW- oder Transportverkehr nach 22:00 Uhr zu unterlassen,

Türen, Tore und Fenster der Werkstatt bei lärmrelevanten Arbeiten zu schließen.

Am südlichen Tor an der Ostseite ist der vorhandene Luftspalt zum Hallenboden zu schließen,

Aufstellung von Aggregaten nur innerhalb der Werkstatt gemäß Vorgaben im Gutachten.

 

Weiterhin wird die Möglichkeit des Wohnens – Betriebswohnung- in Form einer isolierten Abweichung beantragt. Die Wohnung wäre im Bauvorhaben untergeordnet nach § 8 Abs. 3 BauNVO. Eine Betriebswohnung kann somit grundsätzlich ausnahmsweise zugelassen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zulassung darauf hinzuweisen ist, dass auf dem Nebengrundstück ein Feuerwehrhaus gebaut wird und die von diesem ausgehenden Beeinträchtigungen zu dulden sind.

 

Eine isolierte Befreiung wird für die Dacheindeckung beantragt. Vorgeschrieben ist rot-braun, ausgeführt ist diese in grün. Der Befreiung kann zugestimmt werden. Eine Änderung der vorschnell ausgeführten Farbgebung wäre unverhältnismäßig.

 

Eine weitere isolierte Befreiung wird für die Fassadengestaltung beantragt. Zulässig sind gedeckte Farben (Erdfarben). Ausgeführt wurde die Fassade in grün, ebenso wie die Dacheindeckung. Der Befreiung kann zugestimmt werden. Eine Änderung der vorschnell ausgeführten Farbgebung wäre unverhältnismäßig. Die Farbgebung kann optisch aufgrund der Lage des Gebäudes mitgetragen werden.

 

Weiterhin wird eine isolierte Abweichung für die Nichteinhaltung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück beantragt. Da die Halle eine Bestandshalle ist und keine Erweiterung erfahren hat, wurde diese Abstandsfläche schon immer nicht eingehalten. Der beantragten isolierten Abweichung kann daher zugestimmt werden.


Beschluss:

 

-       Das schalltechnische Gutachten wird zur Kenntnis genommen und dessen Einhaltung vorausgesetzt.

-       Der isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften – Betriebswohnung – wird unter der Voraussetzung, dass die Zulassung der selbigen keine Beeinträchtigung des Bauvorhabens Feuerwehrgerätehaus des Marktes Neubrunn mit sich bringt, zugestimmt.

-       Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachfarbe wird zugestimmt.

-       Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fassadenfarbe wird zugestimmt.

-       Der beantragten isolierten Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird zugestimmt.