Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben wurde im Jahr 2019 zurückgestellt. Es sollte zunächst abgewartet werden, inwieweit eine Kanalsanierung in diesem Bereich von Nöten ist. Nachdem nunmehr die Auswertung der Kanalbefahrung vorliegt, kann mitgeteilt werden, dass nach Mitteilung des beauftragten Planungsbüros für die Unteraltertheimer Straße kein Handlungsbedarf besteht. Die Gehwegsanierung kann somit ohne weitergehende Eingriffe in die Straße durchgeführt werden.

 

Das staatliche Bauamt wird durch die Verwaltung über das Ergebnis der Kanalbefahrung informiert. Grundsätzlich könnte die Zurückstellung der Maßnahme aufgehoben werden und eine Ausschreibung erfolgen, sobald eine Haushaltsgenehmigung und keine sog. Interimszeit mehr vorliegt.


Beschluss:

 

Die Zurückstellung der Umsetzung der Maßnahme wird zurückgenommen und einer Ausschreibung nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung zugestimmt.