Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 10

Sachverhalt:

 

In Gemeindewaldflächen der Gemarkung Neubrunn wurde ein kritischer Schädlingsbefall durch Schwammspinner festgestellt.

 

Der Schwammspinner ist ein an Eichen und anderen Laubbäumen lebender Schmetterling. Massenvermehrungen des Schädlings können zu Kahlfraß führen. In Verbindung mit Vorschädigung (Fraß im Vorjahr, extreme Witterungsbedingungen) durch andere Schmetterlingsarten bzw. Folgebelastungen (z. B. Mehltau, Prachtkäferbefall) besteht für Eichenbestände ein nicht kalkulierbares Risiko bis hin zum Absterben befallener Bäume.

Aus forstwirtschaftlicher Sicht besteht für den Baumbestand der aufgezeigten Waldfläche ein nicht unerhebliches Risiko, das durch eine Befliegung vermieden werden kann. Ziel der Befliegungsmaßnahme ist es, Eichenbestände mit kritischen Dichten vor komplettem Fraß zu bewahren und lokale hohe Dichten der Schwammspinnerpopulation abzusenken. Hierbei geht es nicht zuletzt auch um die Erhaltung der Eichenwälder als naturnahe Lebensräume.

Der Markt Neubrunn hat die Möglichkeit, sich einer zentral organisierten Befliegung durch die Bayerische Forstverwaltung anzuschließen. Die gesamten Kosten hierzu werden im öffentlichen Interesse von der Bayerischen Forstverwaltung übernommen. Bei der Befliegung wird ein Pflanzenschutzmittel mit dem Hubschrauber ausgebracht. Dies muss mit dem frühen Laubaustrieb der Eiche einhergehen. Erfahrungsgemäß ist damit Ende April, Anfang Mai zu rechnen.

 

Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde auf Nachfrage zum Einsatz des verwendeten Spritzmittels erklärt:

Das eingesetzte Spritzmittel verliert seine Wirkung durch Witterungseinflüsse und Abbau in wenigen Tagen und Wochen. Vor der Befliegungsmaßnahme werden die Waldeingänge abgesperrt. Nach dem Abtrocknen des Spritzbelages werden die Absperrungen an den Waldeingängen wieder entfernt. Das ist bereits im Anschluss an die Befliegung der Fall.

Für die Dauer der auf die Befliegung folgenden vier Wochen wird vom Verzehr von Wald-früchten abgeraten.

Das eingesetzte Insektizid „Mimic“ ist ein selektiv wirkendes Mittel, das sich nur auf sich häu-tende Schmetterlingslarven auswirkt. Es ist ein weit verbreitetes Präparat das im Obst- und Weinbau eingesetzt wird. Es ist nicht krebserregend und wirkt sich nicht auf das Erbgut des Menschen aus. Waldränder werden in aller Regel ausgespart.

 

Revierförster Timo Renz befürwortet die dem Markt Neubrunn angebotene Befliegungsmaßnahme:

Die Kontrollen auf Gelege des Schwammspinners haben für den Bereich Neubrunner Haard eine Überschreitung der kritischen Dichte ergeben. Es besteht somit das Risiko eines bestandsbedrohenden Kahlfraßes der Bäume. Hierbei sind nicht nur die alten und großen Bäume betroffen, sondern alle.

Die Bäume sind durch die Dürre 2018/19 sehr geschwächt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie mehrmaligen Fraß durch den Schwammspinner kompensieren können. Der Bereich ist naturschutzfachlich höchst wertvoll.

Gespritzt werden soll das Mittel „Mimic“, dessen Wirkstoff sich „Tebufenozid“ nennt. Es handelt sich um einen Häutungsbeschleuniger, der alle sich häutenden Organismen trifft. Ein Fraßstopp tritt sofort ein. Der Wirkungsgrad wird mit ca. 80% angegeben. Nach dem Abtrocknen des Mittels kann der Wald wieder betreten werden.

Aufgrund der genannten Risiken und der Bedeutung des Bereichs für den Naturschutz wird empfohlen, die Befliegung durchzuführen.

Aufgrund der genannten Risiken wird dringend empfohlen, die Befliegung durchzuführen.

 

Im Übrigen wird auf die Diskussion in der Sitzung vom 10.03.2020 verwiesen.

 

Da ein solcher Giftstoff umstritten ist, wird eine Befliegung kritisch gesehen und es sollte nicht in das Ökosystem eingegriffen werden.


Beschluss:

 

Eine Befliegungsmaßnahme gegen den Schwammspinner wird befürwortet.