Sachverhalt:

 

Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung sind alle für die Wahlperiode 2020 bis 2026 neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung (=konstituierenden Sitzung) in feierlicher Form zu vereidigen.

 

Die Eidesformel lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

 

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

 

Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

 

Den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung legen folgende Gemeinderatsmitglieder ab:

 

Manuel Barth

Edmund Bimmer

Benedict Fleischmann

Anna-Sophie Müller

 

Der erste Bürgermeister Heiko Menig nimmt die Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates vor.