Sachverhalt:

 

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode des neugewählten Gemeinderates ist die Wahl des weiteren Bürgermeisters („Zweiter Bürgermeister“) durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 GO).

 

Die Wahl ist in geheimer Abstimmung durchzuführen. Es ist ein entsprechender Wahlausschuss zu benennen.

 

Die Annahme der Wahl ist zu erklären.

 

Nach der Wahl ist der Zweite Bürgermeister zu vereidigen (Art. 27 Abs. 1 KWBG).

Die weiteren Bürgermeister müssen neben ihrem Eid als Gemeinderatsmitglieder nach Art. 31 Abs. 5 GO einen weiteren Eid ablegen.

 

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Der Vorsitzende schlägt den bisherigen Zweiten Bürgermeister Peter Klingler zur Wahl vor.

 

Der bisherige Zweite Bürgermeister Peter Klingler ist in geheimer Abstimmung einstimmig wieder zum Zweiten Bürgermeister gewählt worden und hat die Wahl angenommen.