Sachverhalt:

 

Aufgrund der Beschlussfassung aus Top 2 ist zu Beginn der neuen Legislaturperiode des neugewählten Gemeinderates die Wahl des weiteren Bürgermeisters („dritter Bürgermeister“) durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 GO).

 

Die Wahl ist in geheimer Abstimmung durchzuführen. Es ist ein entsprechender Wahlausschuss zu benennen.

 

Die Annahme der Wahl ist zu erklären.

 

Nach der Wahl ist der Dritte Bürgermeister zu vereidigen (Art. 27 Abs. 1 KWBG).

Die weiteren Bürgermeister müssen neben ihrem Eid als Gemeinderatsmitglieder nach Art. 31 Abs. 5 GO einen weiteren Eid ablegen.

 

Der Diensteid hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Von Seiten des Gemeinderates wird Herr Herr Horst Hofmann für die Wahl zum Dritten Bürgermeister vorgeschlagen.

 

Gemeinderat Horst Hofmann ist in geheimer Abstimmung einstimmig zum Dritten Bürgermeister gewählt worden und hat die Wahl angenommen.