Sachverhalt:

 

Die weiteren Bürgermeister/innen sind je nachdem, inwieweit sie das Amt des weiteren Bürgermeisters bereits in der letzten Legislaturperiode ausgeübt hatten und den Diensteid schon abgelegt haben, noch zu vereidigen. Diese sind als kommunale Wahlbeamte nach Art. 35 GO i.V.m. Art. 1 Abs. 2 KWBG zu vereidigen

 

Der Diensteid nach Art. 27 Abs. 2 KWBG lautet wie folgt:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden (Art. 27 Abs. 2 KWBG).

 

Der Dritte Bürgermeister Horst Hofmann wurde vom ersten Bürgermeister vereidigt.