Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG werden in die Verbandsversammlung die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt.

 

Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer Verbandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbandsversammlung abzuberufen.

 

Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer der Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden.

 

Stichtag für die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober jeden Jahres. Die Zahl der Verbandsschüler des Marktes Neubrunn betrug zum Stichtag 1. Oktober 2019 82 Verbandsschüler. Zu bestellen ist somit gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG neben dem ersten Bürgermeister eine(n) Vertreter/in.

 

Elisabeth Rieck erklärt sich wieder bereit, dieses Amt zu übernehmen, als Stellvertreter würde dies Manuel Barth übernehmen.

Der Erste Bürgermeister wird vom Zweiten Bürgermeister Peter Klingler vertreten.


Beschluss:

 

Gemeinderätin Elisabeth Rieck wird als weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung des Schulverbandes Helmstadt bestellt. Als Vertreter wird Gemeinderat Manuel Barth bestellt.

Die Vertretung für den Ersten Bürgermeister übernimmt der Zweite Bürgermeister Peter Klingler.