Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der erste Bürgermeister erhält nach Art. 46 KWBG eine Dienstaufwandsentschädigung von 367,71 €.

Die Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes wird auf 120,00 € festgesetzt. Die Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes werden weiterhin nach den gefahrenen Kilometern abgerechnet.