Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der erste Bürgermeister erhält nach Art. 46 KWBG eine Dienstaufwandsentschädigung von 367,71 €.
Die Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes wird auf 120,00 € festgesetzt. Die Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes werden weiterhin nach den gefahrenen Kilometern abgerechnet.