Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entschädigung für die Vertretung der weiteren Bürgermeister beträgt pro Tag der tatsächlichen Vertretung 1/30 der Grundvergütung und der Aufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters. Die Fahrtkosten werden nach tatsächlich gefahrenen Kilometern abgerechnet.