Sitzung: 05.05.2020 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Die Entschädigung für die Vertretung der weiteren Bürgermeister beträgt pro Tag der tatsächlichen Vertretung 1/30 der Grundvergütung und der Aufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters. Die Fahrtkosten werden nach tatsächlich gefahrenen Kilometern abgerechnet.