Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 am 29.04.2020 geprüft. Die Prüfung erfolgte durch den Vorsitzenden Peter Dengel, Schriftführerin Elisabeth Rieck und die weiteren Mitglieder Elke Kohlhepp und Richard Faulhaber. Die Prüfung der Jahresrechnung fand in öffentlicher Sitzung am 29.04.2020 statt. Soweit notwendig, wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Der Bericht über die Prüfung wurde am 29.04.2020 in der Verwaltung vorgelegt. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung der Gemeinde zu prüfen.

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

 

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind;

- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind;

- Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden;

- Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als

  notwendig und angemessen anzusehen sind;

- die Buchungen ausreichend belegt sind;

- die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden

  sind;

- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird;

- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise

  wirksam erfüllt werden können.

 

Bei der Rechnungsprüfung wird unterschieden zwischen

- der formellen Prüfung,

- der rechnerischen Prüfung und

- der sachlichen (materiellen) Prüfung.

 

Die formelle Prüfung erstreckt sich vor allem auf die Feststellung, ob

- die vorgeschriebenen Bücher eingerichtet sind und ordnungsgemäß und sauber ge-

  führt werden, also keine Radierungen, Übermalungen usw. vorkommen;

- die Einnahmen und Ausgaben bei den zutreffenden Haushaltsstellen gebucht werden;

- die Buchungen ordnungsgemäß belegt sind;

- die Kassenanordnungen den Formvorschriften entsprechen (z. B. ob die Zahlungsan-

  ordnungen vom Anordnungsbefugten unterzeichnet sind und den sogen. Feststel-

  lungsvermerk nach § 40 KommHV, Auszahlungsanordnungen darüber hinaus den

  Auszahlungsnachweis nach § 50 KommHV tragen).

 

Bei der rechnerischen Prüfung ist festzustellen, ob die Zeit- und Sachbücher und der Rech-nungsabschluss sowie die Solllisten und die Kassenanordnungen einschließlich der sie be-gründenden Unterlagen rechnerisch richtig sind. Bei Einsatz der automatisierten Datenverar-beitung (z.B. Zeit- und Sachbuchführung einschließlich Rechnungslegung durch die AKDB) kann auf eine rechnerische Prüfung der ausgedruckten Ergebnisse verzichtet werden, weil die rechnerische Richtigkeit der maschinell gebildeten Summe als gewährleistet gelten kann.

Der wichtigste Teil der Rechnungsprüfung ist die materielle Prüfung. Sie ist auch am schwie-rigsten, weil hierfür weitgehend besondere Sachkenntnisse erforderlich sind. Doch gibt es eine Reihe durchaus wirkungsvoller Prüfungshandlungen, die auch von einem ehrenamtlichen Prüfer ohne spezielle Fachkenntnisse vorgenommen werden können. Die formelle, die rechnerische und die sachliche Prüfung lassen sich weitgehend miteinander verbinden. Im Rahmen der sachlichen Prüfung wird also auch die rechnerische Richtigkeit kontrolliert und festgestellt, ob die betreffende Kassenanordnung auch in formeller Hinsicht zu keinen Prüfungsfeststellungen Anlass gibt.

 

Gemäß Nr. 5 zu 2 KommPrV Nr. 5 ist in Gemeinden ohne Rechnungsprüfungsamt eine örtliche Rechnungsprüfung als ausreichend anzusehen, wenn in angemessenen Stichproben

geprüft wird, ob

- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden;

- die Einnahmen rechtzeitig eingehen;

- bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde;

- Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden;

- Ausgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und an-

  gemessen anzusehen sind;

- die Buchungen ausreichend belegt sind;

- die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden

  sind.

 

Über die örtliche Rechnungsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der u. a. die ge-prüften Gebiete, Art und Umfang der Prüfungshandlungen und die wesentlichen Prüfungs-feststellungen hervorgehen müssen.

 

Es wurden die zur Prüfung notwendigen Unterlagen seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Im Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurden folgende noch berichtspflichtigen Feststellungen vermerkt.

 

1)         0.3600.6300 falsche Haushaltsstelle in der sog. „Kassenstratze“, verbucht wurde aber richtig unter.0.3430.6300.

Zukünftig wird darauf geachtet, dass die Haushaltsstelleneintragungen korrekt sind, auch wenn die „Kassenstratze“ nur zur eigenen Kontrolle dient.

 

2)         0.3430.6300 Beleg 27/0 Nachweis fehlt

            Wird zukünftig beachtet

 

3)         0.5700.6300 Beleg 8/0 Rechnungsbetrag ist falsch berechnet Stundenlohn und Einsatzstunden ergeben anderen Rechnungsbetrag aus ausgewiesen. Daher erfolgte versehentliche Überzahlung.

            Der Rechnungssteller wurde zur Rückzahlung der Überzahlung mit Schreiben vom 30.04.2020 aufgefordert.

 

4)         Kontoauszugsausdrucke einer Bank zeigen, sofern Sie von der Kassenstellvertretung ausgedruckt werden, nicht den Adressaten Markt Neubrunn sondern die Privatadresse der Mitarbeiterin.

            Problematik ist der Verwaltung bekannt, Problem konnte seitens der Bank bisher nicht behoben werden. Es wird nachgefasst um eine Lösung herbeizuführen.

 

5)         Anmerkungen / Hinweise des Gremiums zu weiteren Punkten:

 

-       Aufgrund hoher Verwaltungskosten ist eine Anpassung der Wassergebühren weiterhin jährlich sinnvoll.

Die Verwaltung merkt hierzu an, dass die Begriffswahl Verwaltungskosten irreführend ist, es steigen die Betriebs- und Unterhaltskosten, einmal durch das gegebene Alter der Infrastruktur und zum anderen durch die preislichen Erhöhungen. Die Verwaltung berücksichtigt die Kalkulationsnotwendigkeit weiterhin, wie es bereits in den letzten beiden Jahren der Fall war. Die Kalkulation und die notwendige Gebührensatzung werden dem Gremium entsprechend zur Entscheidung vorgelegt.

 

            Nicht vollzogene Grundstücksangelegenheiten

            Erläuterungen erfolgen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung

 

            Archiv Rathaus wurde bisher nicht umgesetzt

Der für das Archiv angedachter Raum ist, unter Zustimmung des Gemeinderates, derzeit belegt. Die angrenzende Räumlichkeit muss zur Unterbringung des Archivs zunächst durch den Bauhof entsprechend ertüchtigt werden.

 

            WLAN im Schwimmbad noch nicht umgesetzt

Aufgrund der Schwierigkeiten zur Erlangung eines entsprechenden Telefonanschlusses ist das Projekt noch nicht umgesetzt.

 

-       Nachfrage zur Thematik Ortsbegehung Landratsamt, Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Gehbahnen.

Es fand noch keine Begehung statt, da ein gemeinsamer Termin noch nicht gefunden wurde.

 

-       Umsetzung des Beschlusses zur Anbringung der historischen Schilder im Zusammenhang mit der 1200 Jahr-Feier

Es wurden bereits entsprechende Vorschläge zur Entscheidungsfindung in der Sitzung des Marktausschusses in der Sitzung am 18.02.2020 vorgelegt und die Textfindung angesprochen.

 

-       Der hintere Eingang Rathaus sollte für Gehbehinderte ausgeschildert werden und mit einer Klingel bzw. eine Telefonnummer versehen werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

6)         Nachfragen zu weiteren Belegen und Sachverhalten.

 

Die weiteren Nachfragen zu Verbuchungen und einzelnen Sachverhalten wurden im Rahmen der Prüfung geklärt.


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.