Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Bei der letzten Gewährleistungsabnahme der Bushaltestelle Böttigheim, Fahrbahnseite Marktplatz, wurde die Abnahme unter Anzeige eines Mangels der fehlenden Dehnungs- /Fugenbänder durchgeführt. Ein Einbringen der fehlenden Dehnungsbänder ist im Nachgang rein technisch nicht mehr möglich. Ein Rückbau des gesamten Bordes ist aber im Hinblick auf die ausbrechenden Fugenköpfe unverhältnismäßig. Um zumindest die Optik etwas aufzubessern wurde seitens der Firma Brandl-Bau, als seinerzeit ausführende Firma vorgeschlagen, die Borde in weißer Fahrbahnmarkierungsfarbe anzustreichen. Hierdurch würden die bereits bestehenden Abbrüche und nur schlecht nachgebesserten Fugen kaschiert.

 

Dies mag für die nächsten 1 – 2 Jahre eine optische Lösung sein, das Grundproblem und die mangelnde Nachbesserung, welche eigentlich eine sog. „Verschlimmbesserung“ durch die Firma war, wird dadurch nicht behoben.

 

Derzeit wird seitens der Verwaltung die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft verweigert.

 

Es wird um Entscheidung gebeten, inwieweit zur Mängelbehebung das Streichen erfolgen soll, oder lieber keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Es wäre auch zu entscheiden, ob die noch vorliegende Bürgschaft zurückgegeben wird, oder eine Mängelabgeltung in geldlicher Form gewünscht wird. Die einbehaltene Bürgschaft weist einen Betrag über 1.744,26 € aus.

 

Es entsteht eine Diskussion, wie man am besten verfahren sollte. Der Gemeinderat ist sich aber einig, dass das Überstreichen keine Option ist. Entweder sind die Steine mangelhaft oder die Ausführung erfolgte nicht fachgerecht. Die defekten Steine sollen ausgetauscht werden.


Beschluss:

 

Die Mängelbeseitigung wird nicht anerkannt, auch ein Überstreichen der Steine ist nicht akzeptabel. Der Markt Neubrunn fordert einen Austausch der Steine.