Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Gemäß der Beschlusslage aus der Sitzung vom 21.04.2020 hat die Verwaltung das Büro BRS aus Marktheidenfeld um die Vorlage von entsprechenden Honorarangeboten für die Verkehrsanlage, den Kanalbau und die Wasserleitung gebeten. Mit Schreiben vom 05.05.2020 wurden die Honorargebote der Verwaltung übermittelt.

 

Für die Verkehrsanlage / Straßenbau wurden die vorläufigen Kosten auf 300.000 € geschätzt. Bei der angeboten Honorarzone III (durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad) Mindestsatz und unter Wegfall der Position Grundlagenermittlung, dem Verzicht eines Zuschlages für das Bauen im Bestand, ergibt sich für die Leistungsphasen 2-9 zzgl. örtliche Bauleitung ein Honorar von 46.370,57 €.

 

Für das Ingenieurbauwerk Kanalbau wurden die vorläufigen Kosten auf 250.000 € geschätzt. Bei der angeboten Honorarzone III (durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad) Mindestsatz und unter Wegfall der Position Grundlagenermittlung, dem Verzicht eines Zuschlages für das Bauen im Bestand, ergibt sich für die Leistungsphasen 2-9 zzgl. örtliche Bauleitung ein Honorar von 37.955,48 €.

 

Für das Ingenieurbauwerk Wasserleitung wurden die vorläufigen Kosten auf 100.000 € geschätzt. Bei der angeboten Honorarzone II (geringer Schwierigkeitsgrad) Mindestsatz und unter Wegfall der Position Grundlagenermittlung, dem Verzicht eines Zuschlages für das Bauen im Bestand, ergibt sich für die Leistungsphasen 3-9 zzgl. örtliche Bauleitung ein Honorar von 14.448,78 €.

 

Es wurde für die vorläufigen Kosten die Strecke Bereich Turnhalle bis Einmündung Wenkheimer Straße zugrunde gelegt. Sofern sich die Ausbaubereiche ändern, ändern sich selbstverständlich auch die der Honorarberechnung zugrunde liegenden Kosten.

 

Im Haushalt 2020 sind für die Planung 25.000,00 € eingeplant. Da die Umsetzung der Maßnahme und damit die Leistungsphasen 5-9 erst in 2021 ff angedacht ist, ist mit Ausgaben für die Leistungsphasen 2-4 mit max. 31.380,34 € im Haushaltsjahr 2020 zu rechnen. Die mögliche überplanmäßige Ausgabe kann, sofern diese anfällt, in der Gesamtdeckung kompensiert werden.


Beschluss:

 

Den Honorarangeboten für die Verkehrsanlage und die Ingenieurbauwerke Kanal- und Wasserleitungen wird wie vorgelegt zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese entsprechend für den Markt Neubrunn zu unterzeichnen.