Sitzung: 20.05.2020 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15
Sachverhalt:
Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) notwendig.
Es wird daher seitens der Verwaltung um Beschlussfassung der nachfolgenden Satzung gebeten.
1. Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn
(BGS-WAS)
Aufgrund der Art.
5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn
folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
§ 1
§ 10 Abs. 1
erhält folgende Fassung:
Die
Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge
des aus der
Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr
beträgt 3,07 € pro m³ entnommenen Wasser.
§ 2
§ 10 Abs.3 erhält
folgende Fassung:
Wird ein
Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,
so beträgt die
Gebühr 3,07 € pro m³ entnommenen Wasser.
§ 3
Die
Änderungssatzung tritt am 01.10.2020 in Kraft.
Neubrunn, den
Markt Neubrunn
Menig, Erster
Bürgermeister
Beschluss:
Der Änderungssatzung 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) wird zugestimmt.