Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) notwendig.

 

Es wird daher seitens der Verwaltung um Beschlussfassung der nachfolgenden Satzung gebeten.

 

1. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn

(BGS-WAS)

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge

des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Gebühr beträgt 3,07 € pro m³ entnommenen Wasser.

§ 2

§ 10 Abs.3 erhält folgende Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,

so beträgt die Gebühr 3,07 € pro m³ entnommenen Wasser.

§ 3

Die Änderungssatzung tritt am 01.10.2020 in Kraft.

Neubrunn, den

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister


Beschluss:

 

Der Änderungssatzung 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) wird zugestimmt.