Sachverhalt:

 

Die vorrätigen mechanischen Wasseruhren gehen zu Neige. Gleichzeitig gibt es die weitere Problematik der hohen „Wasserverluste“ im Netz. Daher macht es Sinn, sich bei der Thematik „Wasseruhren“ zukünftig mit einer anderen Technik zu befassen. Neben den mechanischen Wasseruhren, gibt es auch die Möglichkeit, Funkwasserzähler einzubauen, welche weitere Möglichkeiten bieten.

 

Der Einbau und der Betrieb von elektronischen Funkzählern ist in den „Ergänzenden Bestimmungen“ zur AVBWasserV geregelt. Eine weitere Grundlage hierfür ist in Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu finden, deren Umsetzung durch die Regelung in § 19 a der Muster Wasserabgabesatzungen der Gemeinden vollzogen ist.

 

㤠19a

Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler

 

(1) Die Gemeinde setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese.

 

(2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren.

 

(3) Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion betrieben werden, werden von einem Beauftragten der Gemeinde möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der Gemeinde vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgelesen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.“

 

Der Paragraf würde bei einer Entscheidung für den Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler in die Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn neu aufgenommen werden.

 

Art. 24 Abs. 4 Satz 1 GO ermächtigt die Gemeinden, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul durch Satzung zuzulassen. Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 4 GO enthält unmittelbar anwendbare gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Verarbeitung der von elektronischen Wasserzählern erhobenen und gespeicherten Daten.

 

Dem Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers kann widersprochen werden.

Wird ein Widerspruch erhoben, darf nur ein mechanischer Wasserzähler oder ein elektronischer Wasserzähler ohne oder mit deaktiviertem Funkmodul eingebaut werden.

 

Auf den Einbau eines mechanischen Wasserzählers besteht kein Anspruchsrecht. Gemäß § 18 Abs. 2 AVBWasserV bestimmt der Wasserversorger Art, Zahl und Größe der Messeinrichtung. Soweit diese dem Stand der Technik und somit den technischen Regeln oder anderen gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen, kann auf den Einbau eines bestimmten Zählers nicht bestanden werden.

 

Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:

 

-       Zählernummer

-       aktueller Zählerstand

-       Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre

-       Durchflusswerte

-       die Wasser- und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte

-       Betriebs- und Ausfallzeiten

-       Speicherung von Alarmcodes (z. B. Leckage- oder Rückflusswerte)

 

Daten, die erhoben werden, müssen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Anlegung eines Datenpools widerspricht der Datenschutzgrundverordnung.

 

Die elektronischen Funkwasserzählers haben den Vorteil dass:

 

-       die Ablesung in Zukunft durch den Markt Neubrunn per Laptop vor dem Haus erfolgen kann. Hierdurch würden die jährlichen Meldungen der Bürger/innen zur Abrechnung entfallen. Gleichzeitig wird das Ableseverfahren für die Abnehmer wesentlich vereinfacht, da niemand mehr zur Auslesung der Zähler zu Hause angetroffen werden muss. Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerdaten entfallen ebenso, wie Schätzungen von nicht gemeldeten Zählerständen. Abrechnungsbescheide können einfacher, genauer und schneller erstellt werden. Über ein entsprechendes Programm könnten die Daten direkt in das Abrechnungssystem übernommen werden.

 

-       Durch die Funkablesung kann eine Zeit- und Kostenersparnis beim Personal erreicht werden.

 

-       Belastung der neuen Zähler mit Bakterien ist ausgeschlossen, wodurch eine erhöhte Sicherheit bei der Hygiene gewährleistet wird.

 

-       Die Eichgültigkeit kann von 6 auf bis zu 15 Jahre erhöht werden, je nach Modell. Wodurch weniger Aufwand bei Zählerwechsel entsteht. Die Eichzeit der bisherigen mechanischen Zähler beträgt 6 Jahre.

 

-       Ein integrierter Datenspeicher ermöglicht Tageswerte, wie Tagesdurchfluss, die Wassertemperatur sowie Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Rückwärtslauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf) zu speichern. Diese Daten werden direkt am Zähler ausgelesen und können Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Wassergebühren erklären.

 

-       Die Funkübertragung der Zähler umfasst grundsätzlich nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten - momentaner Zählerstand, Zählerstand zum aktuellen Ablesezeitpunkt und Alarm- und Fehlermeldungen. Das jährliche Betreten der Wohnung durch Mitarbeiter der Gemeinde wäre mit der Umstellung des Verfahrens nicht mehr nötig. Damit ist die Privatsphäre der Bürger/innen zukünftig besser geschützt.

 

Gesundheitsschutz und Datensicherheit sind gewährleistet.

 

-       Grundsätzlich senden Wasserzähler mit Wireless M-Bus Kommunikation entsprechend allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische Umwelt-Verträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung der Zählertypen ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten wie z. B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, geringer.

Die Funkauslesung der Daten erfolgt mit entsprechender Verschlüsselung und kann ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeinde vorgenommen werden. Die Zähler können keine Daten empfangen und sind damit manipulationssicher.

 

Die Spezifikationen der Zähler gerade über Verschlüsselung und Sendehäufigkeit sind in der Vorlage allgemein gehalten, da noch keine konkreten Anfragen bei Herstellern erfolgt sind.

 

Da die Umstellung, wie sich bei anderen Kommunen anhand der Reaktionen aus der Bevölkerung zeigt, nicht immer unproblematisch ist, sollte bei der möglichen Einführung auch daran gedacht werden, die Bevölkerung entsprechend frühzeitig zu informieren. 

 

Getauscht werden müssten in Neubrunn und Böttigheim bei einer Umstellung rd. 900 Zähler.

 

In der heutigen Sitzung stellen zwei Firmen ihre Systeme vor:

 

Firma Diehl Metering aus Ansbach

 

Firma Kamstrup A/S aus Mannheim

 

 

Der Vorsitzende begrüßt zunächst Herrn Goth von der Firma Diehl in Ansbach und übergibt ihm das Wort. Er stellt die Firma Metering vor. Anschließend geht er auf die „Mobile Walk by Funklösung“ ein.

Die Funkwasserzähler können vom Fahrzeug aus mit einer Ausleseeinheit ausgelesen werden. Durch eine Schnittstelle am Zähler werden die gemessenen Werte an die Software der AKDB übermittelt.

 

Der Vorteil ist zum einen, dass das Personal zum Ablesen die Häuser nicht mehr betreten muss und auch nicht zwingend Fachpersonal für die Auslesung notwendig ist. Die Messungen sind genauer, die Zähler bestehen aus bleifreiem Messing.

Die Funkwasserzähler müssen, soweit die Stichprobe nach 6 Jahren positiv ausfällt, erst nach 12 Jahren ausgetauscht werden.

 

Rohrbrüche können durch die Netzwerküberwachung leichter festgestellt werden, da Tageswerte oder Jahreswerte der Zähler jederzeit abgerufen werden können.

Die Kosten für einen Funkwasserzähler liegen bei ca. 75 € pro Gerät. Die Kosten für die Software belaufen sich auf 6000 bis 7000 €.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Goth für seine Ausführungen und verabschiedet ihn.

 

Anschließend begrüßt der Vorsitzende Herrn Bluhm von der Firma Kamstrup und übergibt ihm das Wort.

Er stellt zunächst die Firma vor. Die Produktion befindet sich am Firmensitz in Dänemark.

 

Die Ultraschallwasserzähler der Firma Kamstrup sind zertifiziert und bleifrei. Eine Keimfreiheit ist durch eine entsprechende umweltfreundliche Verpackung gegeben.

Die Funktionsweise der Zähler erfolgt nach dem Ultraschallprinzip. Der Wasserzähler bietet eine akustische Leckageerkennung in den Leitungen. Der Zähler überprüft dabei stündlich die Wassergeräusche.

Ein Zählerwechsel ist ebenfalls erst nach 12 Jahren fällig (nach einer bestandenen Stichprobenprüfung).

 

Der Vorteil dieser Zähler ist, dass eine Ablesung innerhalb weniger Stunden erfolgen kann und die Daten an vorhandene Abrechnungsprogramme in der Verwaltung übermittelt werden können.

Durch die schnelle Analyse und Auffindung von auftretenden Leckagen im Wasserversorgungsnetz ist ein effizienter Einsatz des Personals in der Technik und Verwaltung möglich.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet Herrn Bluhm.