Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bei der Ortseinsicht nach Teilabbau der Grabanlagen konnte festgestellt werden, dass die Zwischenmauer deutliche Fehlstellen und Fugenschäden aufweist. Diese sind durch die sehr nah an der Mauer stehenden Grabsteine bisher nicht ins Auge gefallen. Um nicht nach dem bisher angedachten Sanierungsumfang und dem Aufbau der Grabanlagen festzustellen, dass jetzt die Mauer für die nächsten Jahre erneut mit den Fehlstellen und Fugenschäden besteht und nicht die Gunst der Stunde genutzt wurde, auch diese auszubessern / zu sanieren, hat die Firma Ribas ein Nachtragsangebot für die erweiterten Arbeiten erstellt. Dieses lautet auf 20.794,77 € brutto.

 

Die Firma Ribas weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit nicht besteht. Die Massen sind überschlägig ermittelt, Massenmehrungen bzw. – minderungen führen nicht zur Anpassung der Einheitspreise. Durch die weitergehenden Arbeiten ist zudem die Bauzeit zu verlängern. Für den Nachtrag gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen des Auftrags- LV weiter. Die erweiterten Natursteinarbeiten werden nicht durch den Nachtrag erfasst. Die Überarbeitung der Mauerkrone sowie der Mauerflächen werden über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses des Auftrags abgerechnet. Zusätzlich ist gegenüber der ausgeschriebenen Leistung mit einem Mehraufwand zum Abnehmen und Verlegen der gesamten Mauerkrone zu rechnen. Der Mehraufwand beträgt ca. 5.164,00 € brutto.

 

Seitens des beauftragten Büros wurde das Nachtragsangebot geprüft und festgestellt, dass alle wesentlichen Mehraufwendungen im Nachtragsangebot enthalten sind und dieses preislich in einem marktüblichen Bereich liegt. Es wird empfohlen, das Nachtragsangebot zu beauftragen.

 

Die Gesamtsumme brutto liegt dann bei ca. 91.500,00 €. Die ursprüngliche Kostenberechnung (ohne Mauerwerkssanierung) lag bei 76.230,00 € brutto.

 

Die im Nachtrag aufgeführten Bedarfspositionen werden örtlich nach Freilegung des Mauerwerks nochmals geprüft, ggfs. werden diese nicht anfallen.


Beschluss:

 

Dem vorgelegten 1. Nachtragsangebot der Firma Ribas vom 24.05.2020 wird zugestimmt.