Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Landesgruppe  Bayern des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. hat in den letzten Wochen eine Ad-hoc-AG mit vom Bayerischen Gemeindetag, Bayerischer Städtetag sowie der Bayerischen Verwaltungsschule entsandten Experten angestoßen und koordiniert, um bayerischen Freibadbetreibern einheitliche Grundlagen für die Wiedereröffnung an die Hand zu geben. Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat die Arbeitsgruppe fachlich beratend begleitet. Nunmehr liegen die Eckpunkte vor, die als Basis für ihr eigenes standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept genutzt werden können.

Die Öffnung von Freibädern kann ab 8. Juni 2020 wieder erlaubt werden.

 

Der Vorsitzende erläutert die Situation zur Öffnung des Freibades und stellt die Eckpunkte für standortspezifische Schutz- und Hygienekonzepte für Freibäder während der SARS-CoV-2-Pandemie vor.

 

Das noch zu erstellende Rahmenhygienekonzept Sport greift auch betreffende Aspekte wie Umkleiden und Nassbereiche in Freibädern auf. Die Regelungen können von den vorgegebenen Eckpunkten abweichen.

 

Für die Badöffnung sind standortspezifische Schutz- und Hygienekonzepte von dem Betreiber zu erstellen und für etwaige Prüfungen durch die Kreisverwaltungsbehörden vorzuhalten. Es handelt sich um eine nach bestem Wissen und Gewissen von Experten erstellte Orientierung, die allerdings unter Einbindung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet wurde. Zusätzliche Auflagen sind jedoch nicht auszuschließen, z.B. könnte eine nicht nur numerische Erfassung der Badegäste, entsprechend den Gaststätten, gefordert werden.

 

Die Eckpunkte dienen als Grundlage zur Erstellung eines nötigen Betriebskonzeptes für das Freibad. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) ist bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eine direkte Übertragung von SARS-CoV-2 über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich.

 

Das Betreten des Bades soll für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt sein. Sowohl vor dem Bad als auch auf dem Gelände des Freibades gelten der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Im Kassenbereich soll, wenn möglich, der Ein- und Ausgang des Bades voneinander getrennt sein. Begrenzung der Gästezahlen z.B. durch Kontingentierung der Tickets / Armbänder und öffentliche Bekanntgabe im Vorfeld / Aufstellung von Spuckschutzwänden / Mund-Nasen-Bedeckung für Kassenpersonal / Erfassung der Anzahl der Badegäste.

 

Die Nutzung von Nassbereichen wird derzeit ausgeschlossen. Eine Öffnung der Duschen im Außenbereich ist unkritisch, auch im Innenberich ist sie perspektivisch sinnvoll.

 

In der Toilettenanlage muss die Personenanzahl gemäß örtlicher Gegebenheit begrenzt sein / Abstandsmarkierungen müssen vor und in der Toilettenanlage angebracht werden / Gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip / Seife und Einmalhandtücher müssen bereitgestellt werden.

Derzeit wird eine Nutzung von Umkleidekabinen ausgeschlossen.

Eine Öffnung der Umkleiden im Außenbereich ist unkritisch, im Innenbereich perspektivisch möglich.

 

Im Schwimmbereich benötigt eine Person 10 qm Wasserfläche / ausreichend Personal ist notwendig, um auf Abstandsregeln hinzuweisen / Mund-Nasenbedeckung und Handschuhe für Badeaufsicht bei erster Hilfe / Anpassung des Erste-Hilfe-Equipments.

 

Im Nichtschwimmerbecken muss der Mindestabstand eingehalten werden / Begrenzung der Personen (1 Person pro 6 qm Wasserfläche).

 

Bei Rutschen etwa Einführung eines Zeitintervalls, nachdem die nächste Einzelperson rutschen darf (Ausnahme Elternteil mit Kind).

 

Im Liegebereich ist 1 Person je 15 qm Liegefläche erlaubt.

 

Im Spielplatzbereich ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt / Aufstellen von Hinweisschildern.

 

Für den Sportbereich ist Mannschaftssport derzeit untersagt - Beachvolleyballfeld

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik und spricht sich überwiegend für die Öffnung des Freibades aus.

 

Für die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestabstandes sind ehrenamtliche Helfer notwendig.

 

Um das Hygienekonzept umzusetzen, wird für die Erarbeitung eines Konzeptes ein Arbeitskreis gebildet. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und folgenden Gemeinderäten:

 

Elke Kohlhepp, Horst Hofmann, Alfred Hellmann, Edmund Bimmer, Manuel Barth, Wolfgang Stieber, Anna-Sophie Müller.


Beschluss:

 

Durch den neu gegründeten Arbeitskreis wird ein Konzept erarbeitet, damit das Schwimmbad eröffnet werden kann.