Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft beabsichtigt den Abriss der auf dem Grundstück aufstehenden Scheune und Errichtung eines Wohnhauses an selbiger Stelle.

 

Das Vorhaben liegt im sog. unbeplanten Innenbereich, es gelten somit die Vorgaben des § 34 BauGB - Einfügen in die Umgebung, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

 

Die aufgeworfenen Fragen werden, soweit diese direkt den Markt Neubrunn betreffen, wie folgt beantwortet:

 

-       Die Anbindung der Entwässerung an den auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 2187 verlaufenden Abwasserkanal ist nicht möglich, da die Anbindung dann nach dem Rückhaltebecken erfolgen würde. Die Anbindung ist in der Straße Am Mühlweg vorzunehmen.

 

-       Einbringung von Fenstern in die Brandwand zu Fl. Nr. 2187. Einer Einbringung von öffenbaren Fenstern wird nicht zugestimmt. Die hierfür notwendige Belastung des gemeindlichen Grundstücks wird durch den Markt Neubrunn nicht übernommen.

 

-       Heranreichen der Terrasse an den gemeindlichen Weg Fl. Nr. 2229. Dem geplanten Terrassenbereich kann zugestimmt werden, wenn der im Weg verlegte Kanal entsprechend geschützt wird, bzw. zugänglich bleibt.

 

-       Ein Zugang über den gemeindlichen Weg zum ebenfalls der Bauherrschaft gehörenden Grundstück Fl. Nr. 2239 wird auch zukünftig möglich sein.

 

 

Inwieweit das Bauen innerhalb des seinerzeit gerechneten Überschwemmungsgebietes möglich ist bzw. welche Auflagen hierzu ggfs. nötig sind, wird durch den Markt Neubrunn nicht beurteilt.

 

Es wird eine Nachverdichtung im „Ortskern“ grundsätzlich begrüßt.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn steht der Bauvoranfrage grundsätzlich positiv gegenüber und erteilt unter den nachfolgenden Vorgaben das gemeindliche Einvernehmen.

 

  1. Die Entwässerung muss über einen Anschluss an der Straße Am Mühlweg erfolgen.
  2. Sofern das Landratsamt einen positiven Bescheid erteilt und keine andere Lösung bezüglich Fenster in der Brandwand möglich erscheint, wird diese Fragestellung erneut diskutiert.
  3. Der Zugang über den gemeindlichen Weg wird gestattet.