Auf dem Grundstück Fl. Nr. 3148/15, Mohnblumenweg 5, ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Baurecht geplant.

Das Baugrundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchenberg“.

Nach den Antragsunterlagen werden die Voraussetzungen für das angezeigte Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehalten.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.