Der Bayer. Verband der Marktkaufleute teilt mit, dass Märkte wieder stattfinden dürfen. Somit wäre es möglich, den Michaelismarkt abzuhalten.

Da der Michaelismarkt unter eine Großveranstaltung fällt, ist es kaum möglich, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Somit bleibt es bei dem Beschluss vom 29.05.2020, dass der Michaelismarkt nicht stattfindet.