Der Freistaat Bayern wird über den Sonderfond Corona Pandemie eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der bayerischen Kommunen vornehmen. Der Fond wurde zu diesem Zweck aufgestockt. Die Gewerbesteuerausfälle sollen nach den derzeit vorliegenden Ergebnissen des Spitzengespräches auf der Basis der Differenz zwischen dem Durschnitt des Gewerbesteuer-Istaufkommens der Jahre 2017 bis 2019 brutto und den Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2020 errechnet werden. Für das Jahr 2020 wird auf den Zeitraum 01.01.2020 bis 20.11.2020 abgestellt. Die Kompensation/Zuweisung erfolgt als Pauschale. Ein Anspruch auf einen vollständigen Ausgleich wird es nicht geben. Die Ausgleichsumme richtet sich nach der Höhe der Kompensationsmittel und den Anforderungen der Kommunen.

 

Für den Markt Neubrunn ergibt sich nach heutigem Stand folgendes Bild:

 

2017       812.403,47 €

2018    1.670.725,10 €

2019    1.565.575,45 €

            4.048.704,02 €

 

Durchschnitt = 1.349.568 €

 

Derzeit ist ein Volumen von 1.876.356,15 € zur Veranlagung festgesetzt.

 

Somit ergibt sich mit Stand August 2020 für den Markt Neubrunn kein Anspruch auf Kompensationsmittel.