Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beim Markt Neubrunn ging am 01.09.2020 der Bauantrag der Bauherren ein. Das Bauvorhaben liegt im gültigen Bebauungsplan Brennofen II. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung beantragt. Es wird eine Dacheindeckung in grauer, nicht reflektierender Farbe gewünscht. Weiterhin wurde bei der Prüfung der Planunterlagen festgestellt, dass die Garage des Anwesens als Grenzgarage ausgebildet ist. Nach dem Bebauungsplan gilt die Baugrenze, welche im Bebauungsplan eingezeichnet ist, aber auch für Garagen. Eine Befreiung der Garagenlage von den Festsetzungen wird nicht beantragt. Inwieweit diese zu fordern wäre, obliegt der Entscheidung des Bauamtes des Landratsamtes Würzburg. Weiterhin wird festgehalten, dass der Raum für Gäste seitens der Verwaltung nicht als Ruheraum betrachtet wird und das Fenster, entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes, nach welchem Fenster eines Ruheraumes nicht zur Schallquelle der WÜ 11 ausgerichtet sein dürfen, nicht beanstandet wird. In diesem Raum wird sich nach dem Beschrieb keine Person dauerhaft aufhalten.

 

Gegen die Dachfarbe werden keine Bedenken erhoben. Auch der Standort der Garage wird nicht beanstandet. Der Nachbargrundstückseigentümer hat die Planung unterzeichnet, somit ist die Bebauung für ihn ok und wird seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Die Erschließung ist gesichert. Weitere öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt. 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe wird zugestimmt. Der Anordnung der Garage außerhalb der Baugrenze wird ebenfalls zugestimmt.