Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ die Gemeinden. Der Bund hat bereits beschlossen, für die Förderung von Sportstätten die Fördermittel aufzustocken.

Der Investitionspakt steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung nach Gegenzeichnung durch alle 16 Bundesländer.

Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt bayerische Städte, Märkte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung, denn ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind Teil der Daseinsvorsorge. Besondere Berücksichtigung sollen die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Barrierefreiheit finden.

Schwerpunktmäßig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten förderfähig, die primär einer breiten Öffentlichkeit offenstehen. Hierzu zählen vor allem kommunale Sportstätten für den Breitensport.

Analog zur Städtebauförderung sollen die Maßnahmen in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit konzeptionellen Aussagen zu den Sportstätten eingebettet sein.

Zur Beschränkung des Bewerbungsaufwands für die Gemeinden und wegen der Kurzfristigkeit werden die Projekte anhand eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Die Bewerbungsfrist für das Programmjahr 2020 endet am 2.Oktober 2020.

Die Sporthalle des Marktes Neubrunn ist zwar in die Jahre gekommen und bedarf auf mittelfristiger Sicht eine Sanierung. Es gibt für diese bisher aber keine planerischen Überlegungen oder Skizzierungen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen, gemeinsam mit einem Planer die Unterlagen für eine Förderantragstellung aufzuarbeiten und einen Förderantrag zu stellen. Gleichzeitig müssen die finanziellen Mittel für den Haushalt 2021 ff eingeplant werden. Maßnahmen an der Turnhalle Neubrunn wären u. a. die Sanierung der Umkleiden, Duschen und WC´s, die Errichtung eines barrierefreien Zugangs und eines Behinderten-WC, Erweiterung des Geräteraumes, Schaffung eines Fluchtweges aus dem Untergeschoss.


Beschluss:

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Unterlagen für eine Förderantragstellung aufzuarbeiten und einen Förderantrag zu stellen. Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2021 ff bereitgestellt.