Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das bestehende Wohnhaus wird durch einen Anbau erweitert, dieser überschreitet die hintere Baugrenzenfestlegung des Bebauungsplanes Turnhalle Süd und bedingt eine Abstandsflächenübernahme durch das angrenzende Grundstück. Der geplante Bau einer Doppelgarage neben der bereits bestehenden Garage erfolgt als Grenzgarage und überschreitet die seitliche Baugrenze. Der als Grenzbebauung angedachte Anbau weist eine Bebauungslänge von 10,58 m aus, die Grenzgarage nochmals 5,99 Meter, so dass eine Grenzbebauung von 16,57 Metern gegeben ist. Die Doppelgarage wird als Flachdachgarage mit Begrünung ausgeführt. Der Bebauungsplan sieht nur Gebäude mit entsprechender Dachneigung von 30 Grad – 50 Grad vor, je nach Geschoßhöhe. Die Garage müsste somit eine Dachneigung von 35 - 50 Grad aufweisen. Mit der Planung auf der bestehenden angrenzenden Garage einen Wintergarten zu errichten, wäre eine solche Dachneigung nicht umsetzbar, es wird daher vorgeschlagen, der Ausbildung eines begrünten Flachdaches zuzustimmen.

 

Für die Umsetzung der Planungen wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen benötigt. Der Anbau kommt hinter dieser zum Liegen.

Weiterhin wird eine Befreiung von der Dachneigung und Dachfarbe des Anbaus und der Überdachung der Terrasse benötigt.

Aufgrund der weitergehenden Grundstücksflächenausnutzung wird zudem eine Befreiung von der GRZ und GFZ nötig.

 

Weiterhin wird eine Abweichung bezüglich der Abstandsflächen zur Fl. Nr. 15929/8 und Fl. Nr. 15929/4 beantragt. (Überschreitung der zulässigen Länge der Grenzbebauung).

 

Durch die Ausreizung der gegebenen Grundstücksfläche wird eine Inanspruchnahme einer anderweitigen Baufläche und ein Neubau an anderer Stelle vermieden.

 

Durch die Begrünung der Dachfläche der Garage wird die Bebauung optisch zurückgenommen. In Gänze fügt sich das Bauvorhaben trotz der verdichteten Bauweise in das Quartier ein und wird nicht zum Störfaktor.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Durch die Ausweisung eines weiteren Stellplatzes wird der Parkdruck auf der Fahrbahnfläche genommen.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den zur Umsetzung notwendigen Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.