Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 28. September 2020 wird die Aufstockung eines Wohnhauses im Bestand beantragt. Für das Anwesen gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Es gilt nach § 34 BauGB die Umgebungsbebauung und das Einfügensgebot. Das bestehende Wohnhaus wird aufgestockt, um im OG weiteren Wohnraum von rund 77m² zu schaffen. Durch die Aufstockung entsteht ein Gebäude der Klasse 3. Das Gebäude fügt sich auch mit der Aufstockung in die Umgebungsbebauung ein. Die umliegenden Scheunengebäude weisen eine ähnliche Höhe auf. Die Aufstockung wird durch einen geplanten Kniestock mit einer Höhe von 1 m erreicht.

 

Dem Bauantrag ist der Antrag auf Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften beigefügt. Dieser begründet sich mit dem Umstand, dass das bestehende Wohnhaus die an der Grenze zulässige Bebauung bereits überschreitet. Da diese Überschreitung aber bereits ohne Veränderung am Wohnhaus gegeben ist (Wohnhaus + Nebengebäude), sollte dieser Isolierten Abweichung zugestimmt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert und die notwendigen Nachbarunterschriften liegen vor.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der isolierten Abweichung wird zugestimmt.