Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Nelkenstraße 32 wurde mit Datum 21.09.2020 ein Bauantrag im Rahmen der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Errichtet werden soll ein Einfamilienhaus mit Carport und 2 Stellplätzen.

 

Das Bauvorhaben wird im Rahmen der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.

 

Der Gemeinderat nimmt die Vorlage des Bauvorhabens im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zur Kenntnis.