Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 01.04.2008 wurde seinerzeit beschlossen, Flächen in Wert von 100.000 € im Rahmen der Waldflurneuordnung Böttigheim zu erwerben. Dieser Betrag entspricht rund 25 ha. Der seinerzeit festgelegte Betrag zeigt sich im Rahmen der laufenden Neuordnung als überholt. Es wurden in den Haushaltsplänen immer wieder Erwerbsbeträge angesetzt, welche zum Erwerb berechtigten. Es wird daher angeraten, den seinerzeit bezifferten Erwerbsbetrag insoweit zu ändern, dass nicht ein bestimmter Betrag beschlossen wird, sondern eine Ermächtigung, dass Abtretungsflächen durch den Markt Neubrunn in Geld ausgezahlt / erworben werden. Es zeigt sich derzeit, dass die Flächen im weiteren Verlauf der Neuordnung auch wieder an andere Beteiligten veräußert werden können.


Beschluss:

 

Der Beschluss aus dem Jahr 2008 wird dahingehend geändert, dass der Erste Bürgermeister ermächtigt wird, alle im Rahmen der Abtretung nach § 53 FlurbG zugunsten des Marktes Neubrunn abgetretenen Flächen zu erwerben. Eine Erwerbsobergrenze wird nicht mehr festgelegt. Für die jährlichen noch zu tätigen Erwerbshöhen gilt der jeweilige Haushaltsansatz.