Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 8

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 23.07.2019 hat das Gremium Stellung zum Baugesuch Errichtung von zwei Lagerhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 21134 Gemarkung Neubrunn genommen. Dem Bauvorhaben wurde seinerzeit das Einvernehmen nicht erteilt. Hinsichtlich der Beweggründe der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf das Protokoll zur Sitzung vom 23.07.2019 verwiesen.

 

Das Landratsamt Würzburg teilt mit Schreiben vom 23.09.2020 mit, dass aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden einer Bewilligung des Bauvorhabens nichts entgegensteht. Das Bauamt des Landratsamtes würde nach derzeitigem Sachstand das Einvernehmen des Marktes Neubrunn ersetzen. Der Markt Neubrunn erhält aufgrund dieses Umstandes die Möglichkeit über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu beraten und zu beschließen.

 

Seitens des AELF wurde im Anhörungsverfahren bestätigt, dass für das Vorhaben eine Privilegierung gegeben ist. Seitens der anderen Fachstellen (Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Veterinäramt) wurden keine Einwände gegen das Vorhaben geltend gemacht.

Bedenken hinsichtlich der Schießanlage in westlicher Richtung des Bauvorhabens wurden ebenfalls nicht vorgetragen.

 

Aufgrund der gegebenen Stellungnahmen ist absehbar, dass eine Ersetzung des Einvernehmens erfolgen wird.

 

Es wird hinsichtlich der Erteilung des Einvernehmens daher angeraten, dieses zu erteilen, da eine weitere Verweigerung keine Grundlage hat.

 

Es wäre hinsichtlich der verstärkten Nutzung des Areals ggfs. zu überlegen, inwieweit durch das Vorhaben eine über den normalen Gebrauch hinausgehende Nutzung der Zuwegungen erfolgt.

 

Aufgrund der bestehenden Schießanlage des Trap-Clubs wird die Errichtung der Lagerhallen in Frage gestellt, da dort Schafe gehalten werden.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Vereinbarung über die Sondernutzung für die Zuwegung wird abgeschlossen.