Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für das Bauvorhaben ist der Bebauungsplan „Nördlich der Wenkheimer Straße“ maßgebend. Aufgrund des Umstandes, dass für den geplanten Treppenhausanbau die im Bebauungsplan vorgegebene Dachneigung von größer, gleich 30 Grad nicht eingehalten wird, wird eine isolierte Befreiung beantragt. Das Dach des Treppenhausanbaus wird nach Planung mit einer Dachneigung von 10 Grad ausgeführt. Diese Dachneigung ist notwendig, damit die Erschließungsfunktion des Treppenhauses auch für alle anzudienenden Geschosse gewährleistet ist. Die Dachneigung ergibt sich auf Grund des Dachüberstandes des bestehenden Wohnhauses und stellt keine weitergehende Beeinträchtigung nachbarlicher Belange dar.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist weiterhin gegeben.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der beantragten isolierten Befreiung wird zugestimmt.