Sachverhalt:

 

Mit Datum 22.10.2020 wurde das Baugesuch im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Das Vorhaben liegt im Bereich des Baugebietes Kirchenberg. Errichtet wird ein Bungalow mit drei Stellplätzen. Hinsichtlich dessen ist die Beschreibung des Vorhabens leicht abweichend der Ausführung, was aber toleriert werden kann.

 

Das Bauvorhaben wird im Rahmen der Genehmigungsfreistellung eingereicht. Für das Vorhaben wird kein Genehmigungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 BayBO durchgeführt. Der Markt Neubrunn macht von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit trägt der Bauherr.

 

Der Markt Neubrunn nimmt das Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zur Kenntnis.