Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Gemeinderat Alfred Hellmann erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 04.11.2020 wird die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 329/1 Gemrk. Böttigheim beantragt. Für die Beurteilung des Vorhabens ist der Bebauungsplan Wertheimer Ring heranzuziehen. Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Es wird für den Kniestock eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Der Kniestock soll auf 75 cm erhöht werden. Der Bebauungsplan sieht eine max. Höhe von 50 cm vor. Hintergrund ist der Umstand, dass durch die Kniestockanhebung im OG entsprechende Wohnfläche entsteht und insbesondere die beiden Kinderzimmer eine entsprechende Wohnflächengröße erhalten. Trotz der Erhöhung des Kniestocks wird sich das Anwesen in die Bebauung einfügen. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist gesichert. Es werden neben dem Wohnhaus zwei Stellplätze errichtet.

 

Da die Befreiung von der festgesetzten Kniestockhöhe keine nachhaltige Beeinträchtigung der Nachbaranwesen darstellt, wird vorgeschlagen, dieser Befreiung zuzustimmen und dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die beantragte Befreiung von der Kniestockhöhe wird gebilligt.