Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Gremiums vom 08.07.2020 behandelt und mit der Stellungnahme des Marktes Neubrunn an das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet. Mit Schreiben vom 10.08.2020 wurde seitens des Landratsamtes der Bauherrenschaft mitgeteilt, dass die Fragestellung der Brandschutzübernahme mit dem Markt Neubrunn direkt geklärt werden muss. Sollte der Markt Neubrunn bei seiner Beschlussfassung bleiben, muss die Wand als öffnungslose Brandwand ausgeführt werden. Zudem müsste die Abstandsflächenübernahme bachseitig geklärt werden.

 

Am 10.11.2020 fand ein Gesprächstermin zwischen Vertretern der Verwaltung und der Bauherrenschaft nebst Architekten statt.

 

Seitens der Bauherrenschaft wurde erklärt, dass die Fenster bachseitig zur Belichtung des Bades und des Treppenhauses dienen. Würde die Wand als öffnungslose Wand ausgeführt werden müssen, würde dies bedeuten, dass das Gebäude an zwei Hausseiten fensterlos ausgeführt werden müsste. Die Belichtung des Bades und des Treppenhauses wäre dann durch natürliches Licht nicht mehr möglich, auch ein Lüften wäre nicht möglich. Die Wohnqualität wäre durch zwei öffnungslose Gebäudeseiten beeinträchtigt. Da es sich bei den Räumlichkeiten um untergeordnete Räume handelt und die Fenster zudem recht klein ausgeführt werden, könnte angesichts des Umstandes, dass die Fläche zwischen Hausneubau und Bach durch den Markt Neubrunn für ein Hochbauvorhaben nicht genutzt werden, zugestimmt werden. Auch eine Abstandsflächenübernahme, welche in ihrem Umfang im Übernahmeumfang der Brandabstandsübernahme zum Liegen kommt, würde seitens der Verwaltung befürwortet. Das Gebäude wird wie die derzeit bestehende Scheune direkt auf der Grenze errichtet, wodurch eine Abstandseinhaltung zum gemeindlichen Grundstück nicht möglich ist. Im Rahmen der angestrebten Nachverdichtung im Ort und des Umstandes, dass durch dieses Bauvorhaben eine junge Familie in Neubrunn wohnhaft bleibt und nicht abwandert, sollte der Brandabstandsübernahme sowie der Abstandsflächenübernahme zugestimmt werden.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt der Brandabstandsflächenübernahme und der Abstandsflächenübernahme (Art. 6 BayBO) zu. Einer belastenden Eintragung auf das Grundstück wird nicht zugestimmt. Die Übernahmen sind entsprechend zu vermerken.