Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Südtorsteige kommt es seit mehreren Jahren bereits zur eingeschränkten Umsetzung der Reinigungs- und Räumpflichten der Anwohner gemäß der gültigen Satzung des Marktes Neubrunn. Im Winter wird eine Seite des Fußweges Südtorsteige gesperrt, so dass nur eine Seite geräumt werden muss. Seitens einer Anwohnerin wurde nunmehr an die Verwaltung herangetragen, dass auch der bisher durch sie geräumte Teilbereich der Südtorsteige nicht mehr geräumt wird. Grundsätzlich muss seitens der Verwaltung darauf verwiesen werden, dass die gültige Satzung einzuhalten ist und die Anlieger die öffentlichen Flächen entsprechend der Satzung räumen müssen. Sofern die Räumung durch die Anlieger unterbleibt, müsste der Treppenweg im Winter entweder vollständig gesperrt werden oder die Räumung durch unsere Bauhofmitarbeiter erfolgen, wobei letzteres nicht abbildbar sein wird. Für die Räumung der Treppenanlage wäre ungefähr eine Stunde Arbeitszeit einzuplanen.

 

Es obliegt dem Gremium die Entscheidung, wie eine Sicherung des Treppenweges im Winter erfolgen soll. 

 

Es wird vorgeschlagen, eine Seite jährlich wechselnd zu sperren, damit alle Anlieger im Wechsel den Weg räumen müssen. Es wird eine Besprechung mit den Anliegern vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Die Räum- und Streupflicht besteht. Dies wird den Parteien mitgeteilt.

Mit den Anliegern wird die Problematik erörtert und versucht, eine Einigung zu erzielen.