Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Mit mündlichem Antrag vom 18. November 2020 bat Herr Forster darum, für die Straße Triebsweg 30 km/h anzuordnen.

 

Es wird vorgeschlagen, für die Ermittlung von grundlegenden Zahlen der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Anzahl und Art der die Straße nutzenden Fahrzeuge eine verdeckte Messung vorzunehmen, aus welcher ersichtlich wird, welche Geschwindigkeiten gefahren werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, das Geschwindigkeitshinweisgerät des Marktes Neubrunn im Triebsweg anzubringen, um den Verkehrsteilnehmern die gefahrene Geschwindigkeit optisch vor Augen zu halten.

 

Sobald die Zahlen vorliegen, kann eine mögliche Ausweisung im Rahmen der Verkehrsschau mit der Polizei besprochen werden. Wobei in diesem Zusammenhang ggfs. auch überlegt werden könnte, eine Zonenausweisung vorzunehmen.

 

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.

 

Es wird keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen, da am Triebsweg eher nach unten schnell gefahren wird und auf dieser Straßenseite keine Wohnhäuser stehen.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit im Triebsweg auf 30 km/h wird zugestimmt.